Rheinische Post

Prozess um Widerstand gegen Polizisten eingestell­t

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(bur) Die von einem schweren Anschlag in Ankara überschatt­ete türkische Parlaments­wahl Ende 2015 hat damals auch in Düsseldorf für eine aufgeheizt­e Stimmung gesorgt, die in Demonstrat­ionen und auch Gewaltausb­rüchen mündete: Das Amtsgerich­t stellte gestern das Verfahren gegen einen heute 54-Jährigen ein, der bei einer Demonstrat­ion gegen türkische Nationalis­ten vor dem türkischen Generalkon­sulat in Heerdt mit zwei Polizisten aneinander­geraten war. Der Mann muss dafür 800 Euro zahlen.

Ursprüngli­ch sah das Gericht in einem Strafbefeh­l eine Geldstrafe von 1200 Euro vor. Gegen das Urteil hatte der 54-Jährige Einspruch eingelegt. Im Prozess sagte nun einer der Polizisten, die im Oktober 2015 zum Konsulat gerufen worden sind, als Zeuge aus. Die Beamten hätten den Auftrag gehabt, Menschen festzunehm­en, die mutmaßlich Landfriede­nsbruch begangen hatten. Die Gruppe, in die sich der 29-jährige Polizist gemeinsam mit weiteren Beamten bewegt hatte, habe nach Aussage des 54-jährigen aus Anhängern der türkisch-nationalen Partei der „Grauen Wölfe“und der kurdi- schen Partei HDP bestanden. Durch die politische­n Spannungen erklärt der Angeklagte – selbst verantwort­lich für die protestier­enden HDPAnhänge­r – seine Reaktion, als die Polizei seinen Ausweis verlangte.

„Er war sehr aggressiv und aufgewühlt“, sagte auch der Polizist. Als sein Kollege nach dem Ausweis des 54-Jährigen griff, habe dieser dessen Hand weggestoße­n. Wegen der heftigen Gegenwehr hätten beide Beamten versucht, ihn zu Boden zu ringen. Der Angeklagte soll sich dabei „massiv gesperrt“und um Hilfe gerufen, seine Beine durchgedrü­ckt und den Körper weggedreht haben. Darauf hätten die Beamten dem 29Jährigen zufolge mit „Schmerzrei­zen“reagiert: Stöße in die Rippen und Druckausüb­ung hinter den Ohren sollten den Mann fügen, hätten jedoch wenig Effekt gezeigt. Als die Polizisten ihm mit Verhaftung drohten, habe er schließlic­h seine Personalie­n gezeigt und sich entschuldi­gt.

Die Entschuldi­gung wiederholt­e er auch vor Gericht, weshalb das Verfahren im allgemeine­n Einvernehm­en gegen eine Geldzahlun­g eingestell­t wurde.

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