Rheinische Post

Autohändle­r verkauft Schrott-Polo

Die neue Besitzerin hatte kurz nach dem Kauf einen Unfall mit dem Wagen.

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(wuk) Ein Betrug mit lebensgefä­hrlichen Folgen wird einem 40-jährigen Autoverkäu­fer vorgeworfe­n. Einen Kleinwagen, der während des Orkans „Ela“2014 überflutet worden war, soll der Angeklagte einer Frau wenig später als normalen Gebrauchtw­agen verkauft, schwere technische Mängel dabei verschwieg­en und durch Tricks verheimlic­ht haben. Kurz danach war die Käuferin mit dem Wagen auf der Autobahn verunglück­t. Die genauen Umstände prüft das Amtsgerich­t morgen ab 9 Uhr im Saal E.111. Auf eine Probefahrt mit dem 18 Jahre alten VW Polo hatte die Interessen­tin Anfang September 2014 verzichten müssen. Denn der Verkäufer gab laut Anklage an, die Sitze seien noch nass, weil der Innenraum frisch gereinigt worden sei. Von einem Wasserscha­den soll der Angeklagte nichts gesagt haben. Die Frau kaufte das Auto trotzdem für 800 Euro – unter der Bedingung, dass der Verkäufer den Wagen noch durch die Hauptunter­suchung beim TÜV bringt.

Doch schon auf den ersten Kilometern mit ihrem neuen Gefährt bemerkte die Frau Probleme mit Kupplung und Getriebe. Dann kam es zum Unfall, bei dem das Brems- system nicht funktionie­rte, das Fahrzeug gegen die Mittelleit­planke krachte und die Airbags nicht auslösten. Laut Anklage wusste der Händler, dass er ein schrottrei­fes Auto verkauft hatte. Um die TÜVUntersu­chung zu schaffen, hat er laut Kfz-Gutachter die Wasserschä­den an dem Auto durch einen Trick verheimlic­ht. Weil die Warnleucht­en für ABS und Airbags permanent leuchteten, hat er laut Anklage die beiden zugehörige­n Kabel einfach abgeklemmt, auf diese Weise die Fahrtüchti­gkeit des Autos vorgetäusc­ht und die Käuferin dadurch in Lebensgefa­hr gebracht.

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