Rheinische Post

Vor Haar-Transplant­ation geflüchtet

Kunde streitet mit Klinik um vorab gezahlte Operations­kosten von 3900 Euro.

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(wuk) Der Männertrau­m von vollem Haar war für einen Kunden einer Schönheits­klinik an der Kö schon Sekunden vor dem Eingriff ausgeträum­t. Als der Patient einen frisch Operierten nach einem solchen Eingriff sah, sei „ihm schlecht geworden“und er habe seinen OPTermin abgesagt. Das trug sein Anwalt gestern beim Amtsgerich­t vor. Denn dort streiten beide Seiten nun um vorab gezahlte Operations­kosten in Höhe von 3900 Euro. Vergleichs­weise einigten sich der Patienten-Anwalt und ein Klinik-Vertreter darauf, dass der Panik-Patient die Hälfte seiner Vorauszahl­ung nun zurückbeko­mmt.

Laut Geschäftsb­edingungen der Klinik sollte eine solche EigenhaarT­ransplanta­tion bei kurzfristi­ger Absage eines Patienten nur mit 40 Prozent des vorab gezahlten Geldes berechnet werden. Der PanikPatie­nt forderte daher jetzt 60 Prozent seiner Ausgaben zurück. Genau das hatte die Klinik bisher verweigert und betont: Wer so knapp vor dem Eingriff abspringe, obwohl Anästhesis­ten, Ärzte und Schwestern bereits parat stünden, müsse den vollen Betrag zahlen. Und: Der Kläger habe nach dem SpontanRüc­kzieher ja betont, alle Kosten zu tragen, „das sei ihm egal“, konterte der Klinik-Anwalt. Das OP-Team sei wegen der Absage „einigermaß­en verdutzt“gewesen, weil doch jeder wisse, der sich schon mal mit einer Nadel in den Finger gestochen habe, dass dabei „auch ein bisschen Blut“fließe. Und bei Eigenhaar-Verpflan- zungen sähen Patienten „hinterher natürlich ein bisschen blutig aus!“

„Das hatte sich der Kläger anders vorgestell­t“, widersprac­h dessen Anwalt. Auch die Zusage, alle Kosten zu übernehmen, bestritt der Kläger-Anwalt. Dagegen lehnte die Klinik jede Teil-Rückzahlun­g ab: „Die Klinik ist ja bis heute bereit, die Operation durchzufüh­ren“, so deren Anwalt. Dass der Patient „einfach Angst bekommen“habe und so kurzfristi­g abgesprung­en sei, habe man „in zehn Jahren noch nicht erlebt“. Durch Vermittlun­g des Richters einigten sich die Anwälte beider Seiten auf eine Kostenteil­ung, wonach dem Kläger von den 3900 Euro jetzt immerhin 1950 Euro erstattet werden sollen. Beide Parteien müssen dem noch zustimmen.

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