Hartz-IV-Strafen in Höhe von 175 Millionen Euro verhängt
BERLIN Die Jobcenter haben im vergangenen Jahr in 939.000 Fällen Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher im Gesamtumfang von knapp 175 Millionen Euro verhängt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die unserer Zeitung vorliegt. „Von den rund 51.000 Widersprüchen gegen Sanktionen wurden knapp 18.000 oder 35 Prozent stattgegeben und knapp 900 oder zwei Prozent teilweise stattgegeben“, heißt es in dem Papier.
Kürzungen der monatlichen Hartz-IV-Bezüge werden von den Fallmanagern in den Jobcentern verhängt, wenn die Bezieher etwa gegen die Eingliederungsvereinbarung verstoßen, die der Jobcenter zur Weiterqualifizierung oder zur Job-Aufnahme mit ihnen geschlossen hatte. Auch verpasste Termine oder Meldeversäumnisse können Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge zur Folge haben. Die Linken wollen die Hartz-IV-Sanktionen ebenso abschaffen wie die Grünen.
„Jedem dritten Widerspruch gegen Hartz-IV-Sanktionen wird in Gänze stattgegeben, konkret sind es 35 Prozent“, sagte Linken-Chefin Katja Kipping. „Das heißt, diese Sanktionen wurden selbst nach der jetzigen strengen Gesetzeslage unrechtmäßig verhängt“, sagte Kipping. Es gehe dabei um Menschen, die nicht über ein finanzielles Sicherheitspolster verfügten. „Sanktionen bedeuten deshalb Existenznot bis hin zum drohenden Verlust der Wohnung“, beklagte Kipping. „Die Linke streitet deshalb für die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen, kurzum für Sanktionsfreiheit.“
Dem Papier zufolge mussten gut 134.000 Hartz-IV-Bezieher im vergangenen Jahr mindestens eine Kürzung ihrer Hartz-IV-Leistung hinnehmen. „Bezieht man den Sanktionsbetrag auf den jahresdurchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion, ergibt sich ein durchschnittlicher monatlicher Sanktionsbetrag von 108 Euro“, heißt es in der Regierungsantwort.
Die Zahl der Hartz-IV-Sanktionen insgesamt ist dem Papier zufolge in den vergangenen vier Jahren leicht rückläufig. Lag sie 2013 noch bei knapp über einer Million, ging sie 2014 auf 997.500 und 2015 auf 978.800 und 2016 auf knapp unter 940.000 zurück. Gleichwohl war der Gesamtumfang der Sanktionen 2015 mit 170 Millionen Euro geringer als 2016.