Auch Zahnprothesen kann man absetzen
Bis Ende Mai läuft die reguläre Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für 2016. Wir erklären, mit welchen Angaben die Bürger am besten Geld sparen können. Als neuen Trend setzen viele dabei immer häufiger Smartphones ab.
DÜSSELDORF Manche Steuerpflichtigen haben ihre Erklärung für 2016 bereits abgegeben, viele tragen gerade noch die Belege zusammen. Wir erklären, worauf die Bürger am meisten achten sollten. Denn die Mühe lohnt sich: Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer 900 Euro Steuererstattung. Die wichtigsten Punkte beim Steuersparen: Termin Wer eine Steuererklärung für 2016 abgeben muss, hat bis zum 31. Mai Zeit. Die Frist kann auf Antrag bis Ende September verlängert werden, was fast immer genehmigt wird. In NRW erhalten außerdem alle Steuerpflichtigen Fristverlängerung bis Ende Juli, wenn sie sich für die digitale Steuererklärung mit dem Elster-System registrieren lassen und sie dann auch so abgeben. Pflicht-Prüfung Eine Pflicht zur Abgabe liegt bei Arbeitnehmern nicht grundsätzlich vor. Ausnahme sind abhängig Beschäftigte, die Freibeträge eintragen ließen oder die Elterngeld oder Arbeitslosengeld von mehr als 410 Euro erhielten. Rentner müssen eine Erklärung abgeben, wenn sie mehr als den Grundfreibetrag von 8652 Euro an Einkünften hatten. Ebenso sieht es bei Vermietern oder Selbstständigen aus. Werbungskosten 1000 Euro an Werbungskosten zur Ausübung der Berufstätigkeit setzt das Finanzamt sowieso automatisch an, doch sehr vielen Arbeitnehmern dürfte gelingen, höhere Beiträge zusammenzutragen. So lassen sich pro Kilometer Fahrstrecke unabhängig vom Verkehrsmittel 30 Cent ansetzen. Dies bringt bei 30 Kilometern neun Euro am Tag, pro Jahr also etwas mehr als 2000 Euro. Auch Kosten für Fachliteratur, möglicherweise einen Schreibtisch, Arbeitsmaterialien und auch Bewerbungskosten lassen sich von der Steuer absetzen. Dabei muss eine Jobsuche nicht erfolgreich gewesen sein. Zweitwohnung Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen einen Zweithaushalt, darf er oder sie für Miete und Betriebskosten bis zu 1000 Euro im Monat ansetzen, in den ersten drei Monaten außerdem eine Verpflegungspauschale und Umzugskosten. Handys Bürger, die ihr Smartphone, einen Laptop oder einen Drucker häufig beruflich nutzen und privat bezahlen, können den beruflichen Anteil des Kaufs geltend machen – der Anteil hängt auch vom Job ab. Wenn der Kaufpreis unter 487 Euro (mit Mehrwertsteuer) liegt, darf er sofort ganz abgesetzt werden, sonst wird er auf mehrere Jahre verteilt. Die Gebühren für ein Handy können dann auch geltend gemacht werden – allerdings nur zu 20 Prozent der Kosten im Schnitt mehrerer Monate. Arbeitszimmer Wer als Arbeitnehmer zu Hause ein Arbeitszimmer nutzt, kann dies mit bis zu 1250 Euro im Jahr als Werbungskosten absetzen. Allerdings muss derjenige belegen, dass ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bei Lehrern ist dies keine Frage, andere Berufstätige wie Außendienstler müssen argumentieren. Inhaber von abbezahlten Eigenheimen können wenigstens die Abschreibung sowie Strom- und Heizungskosten anteilig für das Arbeitszimmer ausrechnen und dann absetzen. Riester-Vorteil Für Beiträge in Riester-Verträge gibt es nicht nur staatliche Zulagen, sondern auch einen Steuervorteil. Bürger können im Jahr bis zu 2100 Euro pro Person absetzen. Dies bringt gerade Gutverdienern mit einer hohen Steuerprogression mehr als die dann steuerlich verrechnete Zulage. Beispiel: Ein Single erhält im Jahr 154 Euro Zulage. Doch bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.000 Euro liegt der Steuervorteil (netto) bei 777 Euro bei einer Riester-Einzahlung von 2100 Euro. Haushaltsnahe Dienstleistungen Wer eine Reinigungskraft legal beschäftigt (also etwa bei der MinijobZentrale angemeldet hat) und per Überweisung bezahlt, kann dies als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd geltend machen. Der Fiskus erkennt ein Fünftel der Ar- beitskosten von bis zu 20.000 Euro im Jahr an. Das wären 4000 Euro, die direkt von der Steuer abgezogen werden. Das Gleiche gilt auch, wenn man einen Handwerker in Anspruch genommen hat. Hier kann man aber nur maximal 6000 Euro geltend machen – und auch nur dann, wenn die Rechnung vorliegt und man per Überweisung bezahlt hat. Auch hier zieht das Finanzamt 20 Prozent des Betrages direkt von der Steuerlast ab. Unterhalt/Pflege Wer Eltern im Pflegeheim, erwachsenen Kindern, die kein Kindergeld erhalten, oder anderen Angehörigen unter die Arme greift, kann die Überweisungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Für 2016 erkennt der Staat 8652 Euro an, plus Basisbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings kann das Finanzamt prüfen, ob die Hilfe auch wirklich notwendig war, also ob die Unterstützten Vermögen oder hohe Einkünfte haben.
Noch wichtiger ist, dass das Finanzamt von der Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers abhängig macht, wie groß der Betrag ist, der von der Steuer abgesetzt werden darf. So muss ein Single, der zwischen 15.340 Euro und 51.130 Euro pro Jahr an Einkünften hat, bis zu sechs Prozent des Betrages ohne Steuervorteil zahlen – was rund 3000 Euro pro Jahr sein können. Familien mit drei Kindern können dagegen in dieser Einkommensgruppe Pflegekosten bereits absetzen, wenn diese ein Prozent ihres Einkommens überschreiten. „Der Staat versucht, fair zu sein“, erklärt Frank Plankermann, Vorsitzender des Steuerberaterverbandes in Düsseldorf: „Gutverdiener können außergewöhnliche Belastungen deutlich weniger von der Steuer absetzen als Menschen mit weniger hoher Wirtschaftskraft.“ Krankheitskosten und Brillen Als außergewöhnliche Belastungen lassen sich in Zeile 67 des Mantelbogens auch Ausgaben für den Erhalt der Gesundheit ansetzen. Dies können nicht erstattete Arztrechnungen, Brillen, Zahnprothesen oder eine Kur sein. Beginnt ein Bürger nach einem Bandscheibenvorfall mit Rückentraining, kann er unter Umständen den dafür fälligen Mitgliedsbeitrag für das Fitnessstudio absetzen. Auch hier gilt: Ob und wie stark ein Bürger solche Ausgaben wirklich steuerlich geltend machen kann, hängt von Einkommen und Familiensituation ab. Außerdem sollten Steuerzahler solche Ausgaben klug bündeln: Stehen hohe Ausgaben für dritte Zähne an, ist es möglicherweise klug, die neue Brille im gleichen Jahr zu kaufen. „Außerdem sollten die Steuerpflichtigen die Belege für solche Kosten unbedingt sauber zusammenstellen“, sagt Steuerberater Plankermann, „und dabei auch die Fahrtkosten zu Behandlungen nicht vergessen.“ Kinder Pro Jahr gibt es für das erste Kind 2280 Euro Kindergeld. Gutverdiener haben aber mehr vom Kinderfreibetrag in Höhe von 4608 Euro sowie des Betreuungsfreibetrages von 2640 Euro. Für Alleinerziehende gibt es zusätzlich 1908 Euro Entlastungsfreibetrag. Eltern können für Kinder bis 14 Jahre Betreuungskosten von bis zu 6000 Euro abrechnen, wovon zwei Drittel der Kosten akzeptiert werden, also 4000 Euro.