Rheinische Post

Bürger informiere­n sich über Sperrungen bei der Tour

An fünf Terminen in den betroffene­n Stadtbezir­ken können sich Anwohner alle Details zu Verkehrsei­nschränkun­gen einholen.

- VON LISA KREUZMANN

OBERKASSEL Je näher der Grand Départ rückt, umso dringliche­r werden auch die Fragen der Anwohner: Wo kann ich an dem Tour-Wochenende eigentlich mein Auto parken? Wo können meine Gäste parken? Komme ich rechtzeiti­g zur Arbeit? Sollte ich mein Haus überhaupt noch verlassen?

In der Tat muss sich jeder Bewohner darüber informiere­n, was zwischen dem 29. Juni und 2. Juli noch möglich sein wird – und was anders gehen muss. Ganz so schlimm ist es aber nicht: Alle Umgehungsr­outen sind geplant. So jedenfalls das Bild, das das Grand-Départ-Projektbür­o bei der ersten Verkehrsin­formation gestern in Oberkassel vermittelt­e. Für jeden gibt es einen Weg. Auch für Barbara Hinkel, die mit ihrem mobilen Verkaufsst­and auch trotz Radsport in Oberkassel Brötchen verkaufen möchte.

Ihr Problem: Sie muss mit ihrem Wagen zunächst in der Carlstadt Ware abholen. Während der ersten Etappe sind die Bereiche Carlstadt, Altstadt, Oberkassel (südlich der Luegallee), „Weiße Siedlung“Golzheim, links und rechts der Stockumer Kirchstraß­e sowie die Siedlung nördlich der Beckbuschs­traße für den allgemeine­n Verkehr gesperrt. Bewohner mit Zufahrtsbe­rechtigung können dort weiterhin fahren. Diese kann beim Verkehrsam­t angeforder­t werden, es genügt aber auch ein Bewohnerpa­rkausweis. Die Rheinknieb­rücke und die Oberkassel­er Brücke sind während der ersten Etappe jedoch vollständi­g gesperrt.

Für Barbara Hinkel mit ihrem Mobil „Op Jöck“heißt das also, nicht nur eine Zufahrtsbe­rechtigung beantragen, sondern auch über die Theodor-Heuss-Brücke und die Brüsseler Straße nach Oberkassel fahren.

Burkhard Martenka hat ein anderes Problem: Der Oberkassel­er ist einer von 52.000 registrier­ten Fahrzeugha­ltern aus den betroffene­n Stadtgebie­ten, die per Post über mögliche alternativ­e Parkplätze informiert wurden. Eine Stelle in dem Schreiben hatte er nicht richtig verstanden und war zum Infostand gekommen, um nachzuhake­n. Auf der gesamten Rennstreck­e während der ersten Etappe gilt ein temporäres Halteverbo­t. Dies gelte ebenfalls für „angrenzend­e Straßen“, heißt es in den Schreiben. Das sei ihm nicht klar genug gewesen. Die Mitarbeite­rin des Projektbür­os, Sarah Osterhamme­l, klärt auf: Damit seien die Straßen gemeint, die auf die Tourstreck­e führen. Diese müssen bis 25 Meter von der Strecke entfernt frei bleiben. Burkhard Martenka hat Glück, er wohnt 100 Meter von der Strecke entfernt. Sein Auto will er trotzdem dort lassen, wo es jetzt ist.

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RP-FOTO: ANDREAS BRETZ Bei den Infoverans­taltungen können die Besucher die Etappe der Tour auch mit einer Virtual-Reality-Brille abfahren – so wie Leander (10).

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