Studiengebühr für Ausländer in NRW
Schwarz-Gelb will Studenten aus Nicht-EU-Staaten zur Kasse bitten.
DÜSSELDORF Eine allgemeine Studiengebühr wird es nach dem Willen von CDU und FDP auch künftig in NRW nicht geben. Nur Studenten aus Nicht-EU-Staaten sollen künftig 1500 Euro pro Semester zahlen müssen. Das teilten die Verhandlungsführer Armin Laschet (CDU) und Christian Lindner (FDP) gestern als Zwischenergebnis ihrer Koalitionsverhandlungen mit.
Nach Abzug von Ausnahmeregelungen, etwa für Flüchtlinge mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis, seien rund 30.000 Studenten in NRW von der neuen Gebühr betroffen. Die Gesamteinnahmen aus der Ausländer-Gebühr sollen mittelfristig gut 90 Millionen Euro pro Jahr betragen und sämtlichen NRWHochschulen zugutekommen, un- abhängig davon, wie viele NichtEU-Ausländer dort jeweils studieren. Zusätzlich will Schwarz-Gelb den Grundetat für die NRW-Hochschulen in noch nicht verabredeter Höhe aufstocken.
Mit diesem Modell schließen CDU und FDP sich einer neuen Regelung aus dem schwarz-grün regierten Baden-Württemberg an. Lindner geht davon aus, dass weitere Bundesländer folgen werden.
Als weiteres Verhandlungsergebnis einigten sich CDU und FDP auf die Einführung der sogenannten Landarzt-Quote. Rund zehn Prozent der landesweiten Medizin-Studienplätze sollen bei abgesenkten Zugangsvoraussetzungen für Studenten reserviert bleiben, die sich verpflichten, nach dem Studium in ärztlich unterversorgten Gebieten zu praktizieren. Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, die Krankenhaus-Planung in NRW müsse neu strukturiert werden und sich weniger als bislang an Betten-Kapazitäten, sondern mehr an Qualitätskriterien und Kooperationsmöglichkeiten orientieren.
Über Bundesratsinitiativen wollen CDU und FDP außerdem eine Flexibilisierung des deutschen Arbeitszeitgesetzes erreichen sowie Rentnern und Langzeitarbeitslosen bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten einräumen. Leitartikel
Eine Quote für Landärzte soll die Versorgung in der Fläche verbessern
Im Wahlkampf forderte die FDP, dass die NRWHochschulen selbst über die Erhebung von Studiengebühren entscheiden. Die CDU lehnte Studiengebühren generell ab. Herausgekommen ist nun als Kompromiss, dass es zwar Studiengebühren geben wird – aber nur für Nicht-EU-Ausländer.
Wie bei allen ausländerspezifischen Regelungen kann man jetzt wieder die Anti-DiskriminierungsKeule schwingen. Aber bei genauem Hinsehen ist der Kompromiss vernünftig. Ausländische Eltern, die ihren Kindern ein Studium in Deutschland ermöglichen, sind in der Regel keine armen Leute. Global betrachtet verlangen die meisten attraktiven Hochschulen ohnehin Studiengebühren. Auf das internationale Publikum wirkt die neue NRW-Regelung deshalb völlig normal. Außerdem decken die Studiengebühren nur einen Bruchteil der Hochschulkosten. Den Löwenanteil trägt sowieso der deutsche Steuerzahler. Deshalb ist eine gesonderte Gebühr für ausländische Studenten auch nicht unfairer als beispielsweise die Pkw-Maut, die ja auch nur von Ausländern bezahlt werden soll.