Vater streitet mit Kita-Leitung – Kind fliegt raus
(wuk) Rausgeflogen war ein zweijähriger Junge Mitte 2016 aus einer Kita in Grafenberg – aber nur, weil sein Vater sich rüde aufgeführt haben soll. Nach Zänkereien des Industriekaufmanns (47) mit der KitaLeitung war der Vertrag mit den Eltern des Kleinen fristlos gekündigt worden. Gestern trafen sich die Streithähne beim Amtsgericht wieder, weil der Vater rund 7000 Euro Verdienstausfall für seine Frau forderte: Sie habe die Betreuung des Kleinen übernehmen müssen und dadurch nicht arbeiten können. Der Richterin gelang ein Kompromiss.
„Das war ein Schlag ins Gesicht, das hat unserem Sohn so weh getan“, empörte sich der klagende Vater noch ein Jahr danach im Gerichtssaal über die fristlose Kündigung durch die Kita-Leiterin. Die Chefin sah nach Disputen mit diesem Vater damals aber keine Basis mehr für ein „pädagogisches Vertrauen“. Mitten in einer MagenDarm-Grippewelle habe der Vater das Söhnchen sonntags krank gemeldet, denn der Kleine habe sich übergeben. Aber das nötige Attest eines Arztes, dass der Junge ab Dienstag wieder fit für die Kita sei, habe der Vater nur murrend und verspätet vorgelegt. Gestern gab der Vater zu: Die Übelkeit des Kleinen habe er bloß erfunden: „Wir wollten am nächsten Tag die Oma besuchen“. Als Retourkutsche für das verlangte Attest soll er laut KitaChefin aber die ganze Kita und deren hygienisches Konzept ins Gerede gebracht, auch beim Jugendamt beklagt haben, dass alle Kinder bei wundem Gesäß aus demselben Cremetopf versorgt würden.
Als der Vater ein Klärungsgespräch mit der Kita-Chefin dann noch ausfallen ließ, bekamen die Eltern des Jungen die fristlose Kündigung. Fast vier Monate lang musste die Mutter zuhause den Junior versorgen, habe dadurch 7000 Euro Verdienstausfall erlitten. Die Richterin machte aber deutlich: Die Kita hätte den Vater vor dem Rausschmiss abmahnen müssen. Und der Vater hätte den Verdienstausfall seiner Frau (die in seiner Firma arbeitet) präzise belegen müssen.
Auf Anregung der Richterin trafen sich beide Seiten daher in der Mitte: Die Eltern erhalten die Hälfte der geforderten Summe, die Klage ist damit erledigt. Der Kleine hat den ganzen Zwist übrigens unbeschadet überstanden: Vier Monate nach dem Rauswurf kam er in einem Kindergarten unter.