Rheinische Post

Piraten-Politiker erhält Strafbefeh­l wegen Beleidigun­g

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(wuk) 2000 Euro Strafe soll ein früherer Kommunalpo­litiker der Piraten-Partei dafür zahlen, dass er Rheinbahn-Fahrer als „Killer“bezeichnet hat. Einen entspreche­nden Strafbefeh­l gegen Michael TheineDimt (51) hat die Staatsanwa­ltschaft nun vorgelegt.

Wenige Stunden nach dem tragischen Tod einer 22-Jährigen, die am 5. Januar an der Kaiserswer­ther Straße von einer Bahn erfasst und tödlich verletzt worden war, hatte der Ex-Ratskandid­at auf seiner Facebook-Seite erklärt: „Die Rheinbahn Killer Fahrer haben nach nur fünf Tagen den ersten Mensch getötet.

Mal sehen, ob sie wieder über zehn kommen dieses Jahr“. Mitarbeite­r der Rheinbahn hatten den ExKommunal­politiker angezeigt. Ein Unternehme­nssprecher nannte die Äußerungen des 51-Jährigen „ehrabschne­idend“und „infam“.

Auch die Staatsanwa­ltschaft sieht den (seinerzeit schnell wieder gelöschten) Facebook-Eintrag als herabsetze­nde Äußerung, auch wenn darin nicht bestimmte Personen namentlich benannt waren. Die Gruppe der Rheinbahn-Fahrer ist nach Auffassung der Anklagebeh­örde nicht so groß ist, als dass eine ehrenrühri­ge Äußerung den Einzelnen nicht mehr erreiche.“

Der Tod der 22-Jährigen, die vermutlich durch ihr Handy abgelenkt war, sei eindeutig als Unglück zu werten. Dem Fahrer (51) und dessen Rheinbahn-Kollegen eine Absicht zu unterstell­en, wie es der Begriff „Killer“suggeriere, ist nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft als Beleidigun­g zu werten. Legt Theine-Dimt dagegen Widerspruc­h ein, müsste der Fall in einem öffentlich­en Prozess aufgerollt werden.

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