Piraten-Politiker erhält Strafbefehl wegen Beleidigung
(wuk) 2000 Euro Strafe soll ein früherer Kommunalpolitiker der Piraten-Partei dafür zahlen, dass er Rheinbahn-Fahrer als „Killer“bezeichnet hat. Einen entsprechenden Strafbefehl gegen Michael TheineDimt (51) hat die Staatsanwaltschaft nun vorgelegt.
Wenige Stunden nach dem tragischen Tod einer 22-Jährigen, die am 5. Januar an der Kaiserswerther Straße von einer Bahn erfasst und tödlich verletzt worden war, hatte der Ex-Ratskandidat auf seiner Facebook-Seite erklärt: „Die Rheinbahn Killer Fahrer haben nach nur fünf Tagen den ersten Mensch getötet.
Mal sehen, ob sie wieder über zehn kommen dieses Jahr“. Mitarbeiter der Rheinbahn hatten den ExKommunalpolitiker angezeigt. Ein Unternehmenssprecher nannte die Äußerungen des 51-Jährigen „ehrabschneidend“und „infam“.
Auch die Staatsanwaltschaft sieht den (seinerzeit schnell wieder gelöschten) Facebook-Eintrag als herabsetzende Äußerung, auch wenn darin nicht bestimmte Personen namentlich benannt waren. Die Gruppe der Rheinbahn-Fahrer ist nach Auffassung der Anklagebehörde nicht so groß ist, als dass eine ehrenrührige Äußerung den Einzelnen nicht mehr erreiche.“
Der Tod der 22-Jährigen, die vermutlich durch ihr Handy abgelenkt war, sei eindeutig als Unglück zu werten. Dem Fahrer (51) und dessen Rheinbahn-Kollegen eine Absicht zu unterstellen, wie es der Begriff „Killer“suggeriere, ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Beleidigung zu werten. Legt Theine-Dimt dagegen Widerspruch ein, müsste der Fall in einem öffentlichen Prozess aufgerollt werden.