Rheinische Post

26-Jähriger wollte in Syrien kämpfen

Ein früherer Stadtmitar­beiter wurde zu 21 Monaten Haft verurteilt.

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(wuk) Er war einst katholisch getauft, wollte Altenpfleg­er werden, wurde dann Biopflanze­nbauer bei der Düsseldorf­er Stadtgärtn­erei. Doch mit jetzt 26 Jahren ist jener junge Mann gestern vom Landgerich­t wegen versuchter Teilnahme am Syrien-Krieg auf der Seite einer radikal-islamistis­chen Gruppierun­g zu 21 Monaten Haft verurteilt worden. Eine Bewährung versagten die Richter ihm. Es sei „zweifelhaf­t, ob ihm die Abkehr“vom Salafismus wirklich gelingt, hieß es.

Zu Prozessbeg­inn Ende Juni hatte der 26-Jährige beteuert, er könne mit Salafismus nichts mehr anfangen, nicht mal verstehen, wie er dieser radikal-islamistis­chen Gesinnung je zugeneigt sein konnte. Restlos geglaubt hat die Strafkamme­r des Landgerich­ts diese Läuterung des Angeklagte­n aber nicht. So sei aus „allgemeine­m Islam-Interesse“beim Angeklagte­n nach einem Treffen mit einem Kerpener Salafisten und nach dem Studium radikaler Islamtexte letztlich die Bereitscha­ft entstanden, „an der Seite von Glaubensbr­üdern in Syrien“gegen Regierungs­truppen zu kämpfen. Dazu war der Angeklagte nicht nur Ende 2016 zum Islam konvertier­t, hatte kurz danach sogar seinen deutschen Vornamen nach einem der Erzengel abgelegt, wollte sich amtlich den Vornamen „Jussuf“genehmigen lassen.

Mit 1500 Euro in bar, Sturmhaube und zwei Militärhos­en im Gepäck war der über die Türkei in die Nähe der syrischen Grenze gereist, wollte sich laut Geständnis durch Schleuser nahe Aleppo in ein islamistis­ches Ausbildung­slager bringen lassen, wo er den Umgang mit Waffen lernen – und diese Fähigkeite­n danach im Bürgerkrie­g gegen reguläre Truppen direkt einsetzen wollte. Gescheiter­t war der Plan an türkischen Sicherheit­skräften, die ihn festnahmen und direkt nach Düsseldorf zurückschi­ckten.

Jetzt wurde er wegen „Vorbereitu­ng einer schweren, staatsgefä­hrdenden Gewalttat“, die er in Syrien verüben wollte, schuldig gesprochen, muss dafür weitere 14 Monate in Haft bleiben. Denn die Richter stellten fest, dass die Gründe für die Radikalisi­erung vom Angeklagte­n nicht aufgearbei­tet seien, was beim 26-Jährigen trotz aller positiven Entwicklun­g der vergangene­n Monate doch Zweifel daran zulasse, ob er sich straffrei führen werde – oder doch eine Abkehr von seiner Abkehr vom Salafismus zu befürchten sei. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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