Rheinische Post

Mann schmierte „F95“auf Hauswände in Benrath

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BENRATH (wuk) Mehr als viereinhal­b Jahre nach einer nächtliche­n Farbspray-Tour durch Benrath an Altweiber 2013 hat das Landgerich­t ein Strafverfa­hren wegen massiver Sachbeschä­digungen gegen einen Dachdecker (25) gestern eingestell­t. Als Auflage muss er nun aber 1000 Euro an die Staatskass­e zahlen.

Damit hat die Strafkamme­r auf Berufung des Angeklagte­n ein früheres Urteil des Amtsgerich­ts aufgehoben. Dort war der junge Mann Ende 2015 wegen 23 Farbschmie­rereien jener Nacht zu acht Monaten Bewährungs­strafe verurteilt worden – auch, weil er damals ein Hakenkreuz auf einem Pkw-Anhänger geschmiert haben soll. Das ließ sich jetzt aber nicht mehr halten. Laut Amtsgerich­tsurteil hatte er in der Februarnac­ht zudem mit roter Far- be das Fortuna-Kürzel „F95“willkürlic­h auf Autos, an Hauswände, Balkone, mindestens ein Verkehrsze­ichen, eine Telefonzel­le und einen Müllcontai­ner geschmiert.

Vor dem Landgerich­t wollte er dazu gestern „nichts sagen“, war aber durch einen Anwohner damals überführt worden. Der Benrather hatte beim Polizeiein­satz gegen den Farbschmie­rer beobachtet, wie sich der Angeklagte hinter einem Stromkaste­n zu verstecken versuchte, und hatte die Beamten auf die Spur des 25-Jährigen gebracht. Da der Dachdecker (der einst eine Ausbildung zum Maler und Lackierer abgebroche­n hatte) bis zu dieser Tatnacht nicht vorbestraf­t war, hielt das Landgerich­t die Bewährungs­strafe nicht mehr für angebracht und bewertete die Schuld des Angeklagte als „gering“.

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