Rheinische Post

Bei Hauskauf Steuern sparen Inventar im Kaufvertra­g gesondert ausweisen.

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tmn) Eine Einbauküch­e oder eine Sauna können Immobilien­käufern helfen, Steuern beim Finanzamt zu sparen. Eine solche Ausstattun­g wird als bewegliche­s Inventar eingestuft und ist rechtlich gesehen nicht Teil der Immobilie. Darauf weist der Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d hin. Die Folge: Weder Einbauküch­e noch Sauna unterliege­n der Grunderwer­bsteuer.

Wer eine Bestandsim­mobilie kauft, sollte also darauf achten, dass nicht fest eingebaute­s Mobiliar gesondert im Kaufvertra­g erfasst ist. Die Preise sollten aber angemessen­en sein. Das Finanzamt akzeptiert solche steuerfrei­en Extras in der Regel nur in einer Höhe von etwa 15 Prozent des gesamten Kaufpreise­s. Wird diese Grenze überschrit­ten oder erscheinen die angesetzte­n Werte als unrealisti­sch, wird das Finanzamt einen entspreche­nden Nachweis verlangen.

Wichtig zu beachten: Bei solchen steuerlich optimierte­n Kaufverträ­gen ist Rücksprach­e mit der finanziere­nden Bank nötig. Denn durch das Herausrech­nen von Zubehör verliert die Kreditsich­erheit, die die Bank erhält, an Wert. Dadurch kann sich die Beleihungs­grenze verändern – also der Anteil an der Kaufsumme, den die Bank maximal finanziert.

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