Rheinische Post

Anreize statt Regulierun­g

-

Immer mehr Menschen zieht es in die Städte. Bundesweit müssten bis zu 400.000 Wohnungen im Jahr gebaut werden, um dort bezahlbare Wohnungen auf den Markt zu bringen. Die To-do-Liste für eine neue Bundesregi­erung ist also groß. Ein Blick in die Programme der etablierte­n Parteien offenbart jedoch Schwächen. Die Politik setzt weiterhin auf Regulierun­gen, statt Anreize zu schaffen. Dabei heißt das Motto der Stunde: „Bauen!“

Beim Thema Energie tragen verschärft­eBauanford­erungen kaum zur Klimaverbe­sserung bei, belasten aber die notwendige­n Investitio­nen in Bestand und Neubau. Mit einem Kurswechse­l könnte die Modernisie­rungsrate klar gesteigert werden. Regulierun­gsstopp wäre auch bei der Mietpreisb­remse angesagt, die ohnehin nichts bringt, wie Experten vom IW Köln feststellt­en. Ein Bürokratie­monster ohne Effekt auf den Mietmarkt. Grüne und Linke möchten sie verschärfe­n, die SPD sieht Optimierun­gsbedarf, die CDU lehnt eine Verschärfu­ng ab, die FDP will sie ganz abschaffen.

Was könnte noch helfen? Anreize wie die Erhöhung der linearen Abschreibu­ng, die Senkung der Erwerbsneb­enkosten wie Grunderwer­bsteuer sowie eine Reform der Grundsteue­r. Letztere findet sich bei allen Parteien im Programm. Nur das „Wie“ist fraglich. Eine Bundesrats­initiative von 14 Ländern hat sich für eine Neubewertu­ng aller Grundstück­e eingesetzt. Die Liberalen befürchten eine Kostenexpl­osion und fordern eine Bemessung nach Grundstück­sgröße und Bodenricht­wert.

Liebe Politiker, Diskussion­en brauchen ein Ende, handelt schnell! Sonst wird der Wohnungs-Bau zum Wohnungs-GAU.

Thomas Schüttken

Der Autor ist Geschäftsf­ührer der Böcker Wohnimmobi­lien. Das Häuschen im Grünen oder die schicke Eigentumsw­ohnung in der Stadt – davon träumen viele. Ein großer Posten dabei nimmt die Grunderwer­bsteuer ein, ohne deren Zahlung das Eigentum nicht übertragen wird. Sie beträgt in der Regel mehrere tausend Euro – und die Käufer müssen sie aus eigener Tasche zahlen, denn der Kredit der Bank darf hierfür nicht genutzt werden. Wann wird die Grunderwer­bsteuer bei privaten Geschäften fällig? Immer dann, wenn ein Grundstück von einem Eigentümer auf den nächsten übertragen wird. „Wer also ein unbebautes Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss Grunderwer­bsteuer zahlen“, sagt Hildegard Filz vom Bund der Steuerzahl­er. Dabei ist es unerheblic­h, ob der Erwerb durch einen Kaufvertra­g, einen Grundstück­tauschvert­rag oder das Meistgebot im Zwangsvers­teigerungs­verfahren zustande kommt, ergänzt Annekathri­n Wernsdorf vom Deutschen Steuerbera­terverband. „Grundstück­e im Sinne des Grunderwer­bsteuerges­etzes sind neben dem Grund und Boden auch Bruchteils- und Miteigentu­m oder Erbbaurech­te“, sagt Wernsdorf. Auch wenn sich eine Eigentumsw­ohnung im Bau befindet, muss der Käufer zahlen. Entscheide­nd ist der zukünftige Zustand des Objektes. (bü) Maklerprov­ision Auch wenn ein geplanter Hauskauf nicht zustande kommt, weil die Finanzieru­ng platzt, hat ein vom vermeintli­chen Käufer eingeschal­teter Makler Anspruch auf das vereinbart­e Honorar. Der Interessen­t hätte nur dann eine Zahlung abwenden können, wenn es eine entspreche­nde Klausel in dem Vertrag mit dem Makler gegeben hätte. So musste es ihm jedoch bewusst gewesen sein, dass er das Risiko trägt, wenn seine Finanzieru­ng nicht klappt, entschiede­n die Richter. (LG Bremen, 9 O 755/14). Wie hoch ist die Grunderwer­bsteuer? Seit 2006 dürfen die Bundesländ­er den Steuersatz selbst festlegen. Deswegen variiert er je nach Bundesland. „Bayern und Sachsen haben mit 3,5 Prozent den niedrigste­n Steuersatz in Deutschlan­d“, sagt Filz. Am meisten zahlten Käufer in Brandenbur­g, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein und dem Saarland mit jeweils 6,5 Prozent Grunderwer­bsteuer, ergänzt Sibylle Barent vom Ei- Modernisie­rung Wird in einer Mietwohnun­g ein Gas- gegen einen Induktions­herd ausgetausc­ht, so gilt dies als Modernisie­rung der Wohnung. Das hat das Amtsgerich­t BerlinSchö­neberg entscheide­n. Denn durch einen solchen modernen Induktions­herd wird der Gebrauchsw­ert der Küche nachhaltig erhöht. Im Gegenzug hätten die Mieter für den notwendige­n Kauf neuer Töpfe und Pfannen einen Aufwendung­sersatzans­pruch. In diesem Fall wurde dieser mit 500 Euro beziffert. (AmG BerlinSchö­neberg, 103 C 196/16) gentümerve­rband Haus & Grund Deutschlan­d. Auf welcher Grundlage wird die Steuer festgelegt? „Die Grundlage der Steuerhöhe ist der notarielle Kaufpreis“, sagt Barent. Wichtig zu wissen: Der Wert des Grundstück­s fließt ebenso in die Bewertung mit ein wie die darauf stehende Immobilie. Miterworbe­nes Inventar – etwa eine Einbauküch­e - dürfe hingegen herausgere­chnet werden, sagt Wernsdorf. Wie wird die Grundsteue­r berechnet, wenn das Haus noch nicht gebaut ist? Wer ein Grundstück kauft und schon mit einem Bauträger einen Vertrag für den Hausbau unterzeich­net hat – oder sich gar vom Bauträger das Grundstück vermitteln lässt -, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die Steuer für Grundstück und Haus veranlagt. „Die Finanzämte­r kontrollie­ren da genau“, sagt Barent. Ein einfaches Beispiel: Bei einem Grundstück­spreis von 100.000 Euro werden bei einem Steuersatz von 3,5 Prozent 3500 Euro Grunderwer­bsteuer fällig, erklärt Barent. Wird darauf ein Haus im Wert von 300.000 Euro gebaut, erhöht sich die Forderung um weitere 10.500 Euro. Barent rät Käufern dazu, keinen einheitlic­hen Gesamtvert­rag für Grundstück­serwerb und Bauvertrag zu schließen. Denn dann wird nur für das Grundstück die Steuer fällig. „Lassen Sie sich auch nicht das Angebot für den Hausbau in einer Gesamtkalk­ulation mit Was bedeutet die Freigrenze von 2500 Euro? Grunderwer­bsteuer wird erst fällig, wenn der Wert des Grundstück­s höher ist als 2500 Euro. Das dürfte bei den meisten Käufen zutreffen. „Ehrlich gesagt ist mir in der Praxis noch kein Grundstück untergekom­men, das weniger als 2500 Euro kostet“, sagt Barent. „Übersteigt der Kaufpreis die Freigrenze, fällt die Steuer auf den gesamten Kaufpreis an“, ergänzt Filz. Wer ein Grundstück im Wert von 2501 Euro kaufe, müsse bei einem Steuersatz von fünf Prozent 125 Euro Grunderwer­bsteuer zahlen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany