Rheinische Post

Paketbote ließ 62 Päckchen verschwind­en

Der 30-Jährige gestand, dass er die Sendungen an einen Dritten weiterverk­auft hatte.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Weil er alleinerzi­ehender Vater ist, entging ein Ex-Paketbote gestern beim Amtsgerich­t knapp einer Haftstrafe. Denn eigentlich, so die Staatsanwä­ltin, hätte der wegen Unterschla­gung und Verletzung des Postgeheim­nisses schon vorbestraf­te Mann (30) diesmal eine Gefängniss­trafe verdient. Zumal er 2014 trotz sechs Eintragung­en ins Vorstrafen­register wieder eine Stelle als Fahrer einer Paket-Partnerfir­ma ergattert hatte – und dort prompt noch mal 62 Pakete verschwind­en ließ. Nach einem detaillier­ten Geständnis kam der Angeklagte aber mit zwei Jahren Bewährungs­strafe davon – unter der Auflage, dass er jetzt 150 Sozialstun­den ableistet.

Nur zwei Wochen brauchte der Angeklagte laut Geständnis, um im Sommer 2014 erneut seine Existenz und zugleich die Zukunft seines sechsjähri­gen Sohnes zu gefährden. 64 Versandhau­s-Kataloge habe er damals nämlich nicht ordnungsge­mäß ausgeliefe­rt, sondern irgendwo in Lierenfeld entsorgt. Und dann sei ihm ein Fremder, von dem er nur den Vornamen „Nick“kenne, mit dem verfänglic­hen Angebot begegnet, „ob er nicht Pakete bei mir kaufen könne“. Der Angeklagte habe nachgegebe­n, habe etliche Pakete mit technische­n Geräten für eine Firma an der Kölner Straße einfach an „Nick“verscherbe­lt – angeblich für 30 bis 100 Euro pro Stück. Damit der Schwindel nicht gleich auffiel, hat der Angeklagte als Paketfahre­r mit erfundenem Gekrakel die Empfangsqu­ittungen der angebliche­n Paket-Kunden dann selbst unterschri­eben.

Über den Inhalt der Pakete habe er aber „nichts gewusst“, beteuerte er nun im Prozess. Nachforsch­ungen ergaben jedoch: Die Sendungen enthielten hochwertig­e Handys und Computerte­ile (im Wert zwischen 42 und 728 Euro), die bei einer Mobilfunkf­irma reihenweis­e unter falschen Namen bestellt – und vom Angeklagte­n dann an „Nick“gegen Bargeld abgegeben wurden. Von seinem Arbeitgebe­r daraufhin fristlos vor die Tür gesetzt, gelang es dem Angeklagte­n trotzdem, direkt danach bei einem anderen Paketdiens­t als Fahrer anzuheuern. Weil das aber „zu viel Arbeit“gewesen sei, habe er den Posten selbst wieder aufgegeben, lebe jetzt von Hartz-IV und einem Minjob und sei mit der Betreuung seines Sohnes vollauf beschäftig­t.

Das Gericht ließ ihn auf Bewährung und gegen Ableistung von 150 Sozialstun­den wieder laufen. Nur wurde die Bewährungs­zeit diesmal auf fünf Jahre festgesetz­t, in denen er sich nicht die kleinste Verfehlung mehr leisten darf. Sonst wird die Haftstrafe doch noch fällig.

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