Rheinische Post

Vermieter fordert Auszug von Künstler

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(wuk) Ein Atelier-Umzug sei „eine Katastroph­e für einen Künstler“, betonte ein Anwalt gestern beim Landgerich­t im Namen eines 63-jährigen Kunstmaler­s. Doch genau jene „Katastroph­e“wird sich wohl kaum noch vermeiden lassen. Ihm könnte sogar die Zwangsräum­ung der Werkräume an der Hüttenstra­ße drohen, befand die Richterin. Denn dem Maler, der einst auch als Gastschüle­r bei Joseph Beuys war, wurde der Mietvertra­g für das mehrge- schossige Atelier gekündigt, weil er in den drei Etagen, die er ausdrückli­ch als Gewerberäu­me angemietet hatte, auch gewohnt habe.

Das bestritt der Künstler-Anwalt nicht, drehte den Spieß aber um: Schon „relativ kurz“nach dem Einzug sei der 63-Jährige „dazu übergegang­en, dort auch zu nächtigen – und das war der Vermieters­eite bekannt“, so der Anwalt in Abwesenhei­t des Künstlers. Stillschwe­igend hätten die Vermieter also jahrelang geduldet, dass das Gewerbeobj­ekt auch zu Wohnzwecke­n genutzt wurde. Das ändert nach Ansicht der Richterin nichts daran, dass der Mietvertra­g gebrochen, der Rauswurf des 63-Jährigen damit berechtigt sei. Man könne sich mit den Hauseigent­ümern jetzt nur noch über den Zeitpunkt der Räumung verständig­en. Seufzend wies der Maler-Anwalt darauf hin, dass der Künstler jene vollgestop­ften Räume „mit 1200 bis 1300 Werken, die teils vollendet sind“jetzt „selbst als Gesamtkuns­twerk ansehe“, dass er sogar eine deutlich höhere Miete zahlen würde – und ein Umzug (der nur durch eine kunsterfah­rene Spezialspe­dition zu leisten sei) „eine deutlich sechsstell­ige Summe“verschling­en würde.

Den Klägeranwa­lt für die Hausbesitz­er und die Richterin konnte er nicht erweichen. So bleibt jetzt nur noch zu klären, bis wann der Maler sein Atelier zu räumen hat.

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