Mehr Rente für Erwerbsgeminderte
Schwerkranke erhalten seit 2014 höhere Renten. Insgesamt bleibt das Niveau aber niedrig.
BERLIN Die Renten für Erwerbsgeminderte sind in den vergangenen Jahren von einem niedrigen Niveau kontinuierlich gestiegen. 2016 betrug die durchschnittliche Höhe 697 Euro im Monat. Im Jahr davor waren es mit 672 Euro noch vier Prozent weniger. Der Sprung von 2014 zu 2015 von 628 auf 672 Euro entsprach sogar einem Anstieg um sieben Prozent. Dies geht aus Daten der Deutschen Rentenversicherung hervor, die unserer Redaktion vorliegen. „Neben den Rentenanpassungen wirkt sich insbesondere die im Rahmen des Rentenpakets verabschiedete Reform der Erwerbsminderungsrenten aus, die zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist“, sagte ein Sprecher der Rentenversicherung.
Die aktuelle Durchschnittszahlung von 697 Euro liegt immer noch unter der Grundsicherung im Alter von derzeit rund 850 Euro. Trotz des pro Monat
2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2000 1995 1993 1990* 1985* 1980* 1975* 697 Euro 672 Euro 628 Euro 623 Euro 607 Euro 596 Euro 600 Euro 600 Euro 599 Euro 611 Euro 623 Euro 627 Euro 706 Euro 680 Euro 655 Euro 619 Euro 462 Euro 321 Euro 220 Euro
kontinuierlichen Anstiegs der vergangenen Jahre konnte das Niveau aus dem Jahr 2000, als die alten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten im Durchschnitt noch bei 706 Euro monatlich lagen, bislang nicht erreicht werden.
Die große Koalition hat in kleinen Schritten Verbesserungen für die Menschen geschaffen, die wegen Erkrankungen ihrem Job nicht mehr nachgehen können. Seit Juli 2014 wurde die sogenannte Zurechnungszeit von 60 auf 62 Jahre ausgeweitet. Das heißt, wenn heute ein Arbeitnehmer wegen schwerer Krankheit aus dem Berufsleben ausscheiden muss, erhält er eine Rente, als habe er bis zum 62. Geburtstag zum bisherigen Lohn gearbeitet. Ein weiterer Reformschritt zugunsten der Erwerbsgeminderten steht an. Ein Sprecher der Rentenversicherung betonte, die Zurechnungszeit bei Rentenzugängen ab 1. Januar 2018 werde schrittwei- se um weitere drei Jahre verlängert. „Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag wird sich dadurch in den kommenden Jahren weiter erhöhen“, erklärte der Sprecher.
Im Vergleich zu den sehr teuren Rentenreformen dieser Wahlperiode, die eine Erhöhung der Mütterrente und die Einführung der Rente ab 63 beinhalteten, fallen die Zuwächse für die Erwerbsgeminderten eher bescheiden aus. Zudem profitieren von den Neuregelungen auch nur die Neurentner. Schwer erkrankte Arbeitnehmer, die zwischen 2001 und 2014 eine Erwerbsminderungsrente neu bekamen, bleiben schlechtgestellt. Dass das Niveau der Erwerbsminderungsrenten zu Beginn des Jahrtausends so stark gesunken war, hängt mit den damaligen Renten- und Arbeitsmarktreformen zusammen. Durch die Einführung von Hartz IV wuchs auch die Zahl der Erwerbsminderungsrentner mit niedrigen Anwartschaften.