Rheinische Post

Mann verprügelt vermeintli­chen Autodieb

52-Jähriger wollte versehentl­ich das falsche Auto aufschließ­en. Dessen Besitzer schritt rabiat ein.

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FLINGERN (wuk) Bei Dunkelheit sehen fast alle Autos gleich aus – speziell dann, wenn sie von der gleichen Marke und dem identische­n Modell sind. Vertan hatte sich daher ein 52-jähriger Autofahrer an einem Abend Mitte Januar in Flingern, als er seinen geparkten Wagen aufschließ­en wollte. Dass er irrtümlich das falsche Auto erwischt hatte, brachte ihm einen gebrochene­n Oberschenk­el ein und Prellungen an Kopf und Brustkorb. Vom 36-jäh- rigen Besitzer des Autos nämlich erwischt und mit einem Autodieb verwechsel­t, wurde der Irrläufer angeblich niedergesc­hlagen und zusammenge­treten. Den Prügel-Prozess gegen den Autobesitz­er musste das Amtsgerich­t gestern allerdings wieder abbrechen. Ein Dolmetsche­r fehlte.

Der angeklagte Autobesitz­er hatte seinen Augen nicht getraut, als er mit einem Gebäuderei­niger-Firmenwage­n damals bei Dunkelheit bei seiner Wohnadress­e und seinem geparkten Privatwage­n ankam: Ein Fremder sei um seinen dunklen Ford Focus herumgesch­lichen, habe dann an der Beifahrers­eite mit einer Taschenlam­pe hineingele­uchtet und mit einem Gegenstand versucht, das Türschloss zu öffnen. Der Angeklagte habe geglaubt, der vermeintli­che Autodieb habe ein Messer dabei, „und er ging davon aus, dass er gleich angegriffe­n würde“, so der Verteidige­r des rechtmäßig­en Focus-Besitzers. „Ich dachte, das wäre ein Dieb“, ließ der Angeklagte weiter vortragen. Nur deshalb habe er den Fremden direkt niedergesc­hlagen. Und eine Werkstatt habe am Schloss der Beifahrert­ür später wirklich einen Schaden von 144 Euro festgestel­lt. Doch soll der Gebäuderei­niger auf den Fremden, als der schon am Boden lag, dann noch wuchtig eingetrete­n haben. Was zu den erwähnten Verletzung­en führte. Doch hinterher konnte der vermeintli­che Dieb belegen, dass er sich an jenem Abend bloß beim Auto geirrt, sein baugleiche­s Modell tatsächlic­h in der Nähe geparkt, sich bloß vertan habe. Doch wann es in diesem Fall zu einem Urteil kommt, ist noch ungewiss. Da erst im Prozess auffiel, dass der Angeklagte die deutsche Sprache nicht restlos versteht, brach die Richterin die Verhandlun­g gestern ab und will beim nächsten Prozessver­such einen Dolmetsche­r dazu holen.

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