Neuer Rotlicht-Prozess wird vorbereitet
27-Jährige wird beschuldigt, an den Taten des schon verurteilten Tomas M. mitgewirkt zu haben.
(wuk) Rund vier Monate nach dem Landgerichts-Urteil im RotlichtProzess gegen Bordellbetreiber Tomas M. (52) muss sich nun eine seiner früheren Mitarbeiterinnen vor dem Amtsgericht verantworten. Der 27-Jährigen wird vorgeworfen, am Tatplan ihres zu mehr als acht Jahren Haft verurteilten Ex-Chefs mitgewirkt zu haben. In Bordellbetrieben von M. sollen Freier planmäßig mit Drogen, Alkohol oder K.-o.Tropfen außer Gefecht gesetzt, deren Kreditkarten dann bis zum Anschlag belastet worden sein. Bei der jetzt vangeklagten Frau handelt es sich nach Informationen unserer Redaktion um eine Ex-Prostituierte, die laut Anklage als Servicekraft den Bordell-Chef und dessen Vize zeitweise vertreten und für die Ausführung der Taten gesorgt haben soll.
Im Unterschied zum Prozess beim Landgericht, der im Juli nach mehr als vier Jahren und 316 Verhandlungstagen zu Ende gegangen war, ist für das Verfahren gegen die jetzt angeklagte Frau nur ein einziger Verhandlungstag am 14. November vorgesehen. Das liegt auch daran, dass sie im Rahmen von Razzien in den Rotlicht-Etablissements von M. sowie bei den Ermittlungen eine der wenigen von ursprünglich rund 170 Beschuldigten gewesen ist, die frühzeitig eine Aussage abgeliefert und Details zu den Abläufen in den Rotlichtbetrieben ausgesagt hat. Die Staatsanwaltschaft geht sogar davon aus, die 27-Jährige habe dadurch aktiv „Aufklärungshilfe geleistet“. Im Hauptprozess gegen M. war sie als Zeugin aufgetreten, hatte zuletzt aber doch jede Aussage verweigert – angeblich, weil die damali- ge Verteidigung die Vernehmung der 27-Jährigen torpediert habe.
In ihrem eigenen Strafprozess wird also damit zu rechnen sein, dass die Frau nicht nur erste Einblicke in die Abläufe der (längst geschlossenen) Bordellbetriebe liefert, sondern dass die Angeklagte auch schildert, ob und welche Anweisungen sie aus der Führungsetage erhalten habe. Im Gegenzug dafür, dass sie ein umfassendes und detailreiches Geständnis ablegt, könnte sie wohl mit einer milden Bestrafung rechnen.