Rheinische Post

Ex-Fußballpro­fi streitet vor Gericht

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(wuk) Ohne den früheren Bundesliga-Profi Mo Idrissou konnte das Amtsgerich­t einen Streit zwischen ihm und seiner Ex-Freundin (27) nicht aufklären. Seit einem Monat ist das Paar nach Angaben der Frau getrennt – und nun rankt sich ein erbittert geführter Streit zwischen den Eltern eines acht Monate alten Jungen um die einst gemeinsame Wohnung an der Bismarckst­raße. Idrissou hatte die Räume auf Anordnung des Gerichts nach einem Streit mit der Freundin für zehn Tage nicht betreten dürfen – und soll die Frau samt Kind kurz nach Ablauf dieser Frist direkt vor die Tür gesetzt haben. Wie sie gestern angab, lebt sie mit dem Sohn nun bei Freunden. Per Einstweili­ger Verfügung verlangt der Ex-Profi nun auch noch Schlüssel zur Wohnung von der Frau zurück. Wie die Immobilien­kauffrau am Rande des Prozesses betonte, habe sie dem Vater ihres Kindes aber nach Ablauf der ZehnTage-Frist nicht den Zutritt zur Wohnung verweigert. Klären ließ sich das nun aber nicht – da weder Idrissou auftrat noch ein Anwalt für ihn erschienen ist. Wie der Fall weitergeht, will der Amtsrichte­r beiden Seiten schriftlic­h mitteilen. (hpaw) Bei einem Verkehrsun­fall in einem Parkhaus in Oberbilk wurde gestern eine 73-Jährige schwer verletzt. Die Unfallursa­che wird noch ermittelt, die Frau sprach von einem Defekt am Gaspedal. Nach derzeitige­m Stand der Ermittlung­en der Polizei wollte die Frau mit ihrem Mercedes aus dem Parkhaus an der Ludwig-Erhard-Allee hinausfahr­en. Nach ihren Angaben verhakte sich das Gaspedal, so dass das Auto immer schneller fuhr. Sie kollidiert­e frontal mit einer Wand. Die Seniorin verletzte sich durch den Aufprall so schwer, dass sie in eine Klinik gebracht werden musste.

Kaum hatte die Stadt über erhöhte Legionelle­nwerte in Flingern informiert, da gingen die auch schon zurück. Eine gute Nachricht. Aber auch ein wenig verwunderl­ich, dass erst mehr als drei Wochen nach der kritischen Messung deren Ergebnis veröffentl­icht wurde. Die Erklärung liegt im behördlich­en Ablauf. Danach müssen die Stadtwerke, so sie denn einen Legionelle­nwert oberhalb der festgelegt­en Grenzwerte messen, die Bezirksreg­ierung „zeitnah“informiere­n. Die prüft dann erst einmal, redet mit dem Gesundheit­samt – und veröffentl­icht dann auf ihrer Homepage, was herausgeko­mmen ist. Das kann natürlich dauern.

Auch bei der Polizei kam es diese Woche zu Verzögerun­gen. Da hieß es am Mittwoch noch, die Halloween-Nacht sei „normal“verlaufen, und erst tags darauf kam heraus, dass damit keineswegs ruhig und ohne Straftaten gemeint war. Bleibt zu hoffen, dass wenn’s mal wirklich wichtig ist, die Amtswege kürzer und die Wortwahl klarer wird.

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