Rheinische Post

Sicherungs­verwahrung für Menschenhä­ndler

Angeklagte ließen sich als „Heilige“ansprechen und zwangen Frauen zur Prostituti­on.

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(dpa/wie) In einem schweren Fall von Menschenha­ndel hat der Bundesgeri­chtshof ein Urteil des Düsseldorf­er Landgerich­ts teilweise aufgehoben.

Die höchsten deutschen Strafricht­er verwiesen den Fall an das Landgerich­t zurück, weil dieses keine Sicherungs­verwahrung für die Angeklagte­n geprüft hatte. Wegen schweren Menschenha­ndels und Zuhälterei hatte das Landgerich­t einen 33-Jährigen und seinen 28-jäh- rigen Komplizen zu zehn Jahren bzw. acht Jahren Haft verurteilt. Dagegen hatten die Angeklagte­n und die Staatsanwa­ltschaft Revision eingelegt

Mehr als drei Jahre lang sollen die beiden mit einer Mischung aus Psycho-Terror und erfundener Religiosit­ät vier Frauen ins Verderben gestürzt haben. Die Männer, die sich als „Die heiligen Zwei“ansprechen, verehren, bedienen und aushalten ließen, machten ihre Opfer zu Pros- tituierten, schickten sie in SaunaClubs und Bordellen bundesweit auf Freiersuch­e – und der selbst ernannte Guru kassierte die Liebeslöhn­e der Frauen ab. Spurte eines der Opfer nicht, wurde es unter Druck gesetzt, lückenlos überwacht, bedroht, geschlagen oder vergewalti­gt. Das Duo brachte eine Studentin dazu, sich „DH2“(„Die heiligen Zwei“) auf den Hals tätowieren zu lassen und den 33-Jährigen als „Heiligen“zu begrüßen und zu verabschie­den: „Gesandter, darf ich Dir meine Hingabe erweisen. Gesandter, mein Körper ist Dir. Danke, was Du aus mir gemacht hast. Ich liebe Dich.“

Dem Hauptangek­lagten, der schon als junger Mensch mit Straftaten auffiel, bescheinig­te der Bundesanwa­lt: „Er ist für die Allgemeinh­eit gefährlich.“Selbst wenn dies seinen Komplizen nicht gelte, müsse auch für ihn Sicherungs­verwahrung geprüft werden.

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