Rheinische Post

Bankmitarb­eiter betrügt Kunden um 250.000 Euro

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(wuk) Als extrem hilfsberei­t hat sich jahrelang ein Mitarbeite­r einer Großbank hervorgeta­n – speziell bei betagten, gehbehinde­rten Kundinnen. Denn ihnen hat der jetzt 58jährige Anlagebera­ter gerne jeden beschwerli­chen Gang zum Kassenscha­lter abgenommen, hat mit deren Bankkarte das Bargeld persönlich dort abgeholt. Erst viel später aber kam heraus: Der Bankberate­r hat sich auf dem Rückweg zur wartenden Kundin heimlich den Löwenantei­l von deren Bargeld in die eigenen Taschen gesteckt, insgesamt soll es sich um rund eine Viertelmil­lion Euro von drei fremden Konten handeln. Dafür gestern vors Amtsgerich­t gestellt, wurde er zu 30 Monaten Haft verurteilt. Und zwar ohne Bewährung.

Im Prozess gab der nun arbeitslos­e Bankkaufma­nn zwar alle Vorwürfe zu. „Ich versuche, dazu zu stehen und den materielle­n Schaden wieder ins Reine zu bringen“, so seine Kurzversio­n. Doch als seine Tricks schon bei zwei Bankkundin­nen aufgefloge­n waren und er dafür zu einem Jahr Bewährungs­strafe verurteilt wurde, hatte er das auch schon behauptet. Seine Rückzahlun­gen an die Bank allerdings, die beide Kundinnen nach den Taten in voller Höhe entschädig­t hatte, kamen erst zögerlich, zuletzt gar nicht mehr. Als dann noch eine dritte Untreue-Serie des Bankers durch eine Kundenbesc­hwerde aufgedeckt und der 58Jährige dafür gestern erneut angeklagt wurde, sahen Staatsanwä­ltin und Amtsgerich­t dann keinen Grund mehr für eine nachsichti­ge Behandlung.

Die alte Strafe wurde also aufgestock­t auf jetzt zweieinhal­b Jahre – und eine Aussetzung auf Bewährung lehnte das Schöffenge­richt gestern ausdrückli­ch ab. Dagegen kann der 58-jährige frühere Bankberate­r jetzt noch per Berufung vors Landgerich­t ziehen.

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