Nachbarin hilflos im Flur liegen gelassen – Rentner muss Strafe zahlen
Als ein 77-Jähriger abends nach Hause kommt, sieht er seine Nachbarin auf dem Boden im Hausflur liegen und alarmiert nicht den Notarzt.
Liegt eine Nachbarin reglos im Treppenhaus, kann man nicht daran vorbeigehen. Das hat das Amtsgericht einem 77-jährigen Rentner gestern verdeutlicht, ihn wegen unterlassener Hilfeleistung zu 4500 Euro Strafe verurteilt.
Der Mann gab zu, im Oktober 2016 abends beim Rückweg vom Einkaufen hinter der Tür eines Mehrparteienhauses im Düsseldorfer Norden eine Mitbewohnerin (57) vorgefunden zu haben. Dass die Frau durch einen Sturz einen Schädelbruch mit Blutgerinnseln erlitten hatte, habe er nicht geahnt.
Sie habe geschnarcht und anhand ihrer Körperhaltung habe er geglaubt, sie würde „ihren Rausch ausschlafen“. Auch als eine Zeugin kurz danach auf die Notlage der Frau aufmerksam wurde und den Rentner um Hilfe bat, soll er abgewinkt haben: „Hab‘ ich nix mit zu tun!“Das Sturzopfer hatte dennoch Glück: Der durch die Zeugin alarmierte Notarzt brachte sie in eine Klinik, dort konnte sie ihre Kopfverletzungen fast komplett auskurieren. Viel Glück hatte nun auch der Rentner.
Ein Arzt bestätigte, dass trotz der verzögerten Arzt-Alarmierung bei der Frau wohl keine Zusatzschäden entstanden sind. Hätte die Frau aber noch eine Stunde unversorgt im Treppenhaus liegen müssen, dann hätte das aufgrund von Blutgerinnseln auch zu ihrem Tod führen können. Also fand der Anwalt des Seniors, dass hier keine strafbare Handlung seines Mandanten vorgelegen habe.
Doch wäre es nach der Staatsanwältin gegangen, hätte der 77-Jährige sogar sechs Monate Bewährungsstrafe erhalten und 1800 Euro als Buße zahlen müssen. Aber die Richterin urteilte milder. Sie befand zwar: „In einer solchen Situation liegt es doch nahe, dass man nachschaut, ob eine reglose Person Hilfe benötigt, der Angeklagte hätte also Hilfe holen müssen!“Aber weil er bisher unbescholten war, seine Unterlassung „eher unterschwellig“zu werten sei, kam er mit der Geldstrafe davon.
Ob der Rentner oder die Staatsanwältin jetzt Berufung einlegen, wollen beide noch prüfen.