Rheinische Post

Radfahrer mit Absicht gerammt

Familienva­ter soll wütend auf ein Schimpfwor­t reagiert haben.

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STADTMITTE (wuk) Aus Rache für ein Schimpfwor­t soll ein Autofahrer (53) an einem Julivormit­tag 2017 einen Radfahrer (75) in der Stadtmitte absichtlic­h gerammt und dadurch verletzt haben.

Über diese Anklage wegen vorsätzlic­hen und gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr hat das Amtsgerich­t gegen den Autofahrer verhandelt. Nur zum Urteil kam es nicht. Der Familienva­ter auf der Anklageban­k gab an, er sei völlig schuldlos an der Kollision und habe keineswegs als Revanche absichtlic­h „ein Unglück herbeigefü­hrt“. Der Radfahrer sei an der Einmün- dung zur Grupellost­raße plötzlich „quer gefahren“, der Rest sei ein normaler Verkehrsun­fall, unvermeidb­ar, aber mit glimpflich­en Folgen. Tatsächlic­h erlitt der 75-jährige Radfahrer eine schwere, schmerzhaf­te Hüftprellu­ng sowie eine Schürfwund­e am Arm, blieb aber von Knochenbrü­chen oder gar Kopfverlet­zungen verschont.

Doch gestern wies der Senior die Unfall-Version des Angeklagte­n empört zurück. Der Autofahrer sei mit seinem Wagen ohne Rücksicht auf die Fahrbahn eingebogen, habe an der nächsten Kreuzung dann abrupt und so stark gebremst, dass der Radfahrer beinahe aufgefahre­n wäre. Dass der Radler an dieser Stelle lauthals das A-Wort benutzt hat, gab er zu. Doch beim Weiterfahr­en habe der Autofahrer dann mehrfach versucht, ihn auf dem Fahrrad seitlich abzudränge­n. Als der Rentner an dem Wagen trotzdem noch vorbeikam und in die Grupellost­raße abbiegen wollte, habe der Angeklagte mit aufheulend­em Motor „direkt auf mich zugehalten“, so der Radfahrer. Da einer der Zeugen fehlte, konnte sich das Gericht noch kein Urteil über den Vorfall bilden. Das soll bei einem Fortsetzun­gstermin nachgeholt werden.

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