Mordversuch an Autofahrer: Haftbefehl gegen 30-Jährigen
Wegen versuchten Mordes hat ein Untersuchungsrichter gestern Haftbefehl gegen einen 30-Jährigen erlassen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er mit dem Wurf einer Absperrbake in die Einfahrt des Kö-Bogen-Tunnels Menschen hatte töten wollen.
Gegen 20 Uhr am Sonntag war ein 46-jähriger Hildener mit seinem Skoda in den Tunnel gefahren. Auf der Einfahrt hatte er von oben einen Schatten wahrgenommen und sofort gebremst. Die Warnbake war auf Windschutzscheibe seines Autos gelandet, hatte diese aber glücklicherweise nicht durchschlagen. Der 46-Jährige und seine 80-jährige Mutter auf dem Beifahrersitz kamen mit dem Schrecken davon.
Der Autofahrer hatte geistesgegenwärtig reagiert, die Polizei alarmiert und gleichzeitig die Verfolgung der Gestalt aufgenommen, die er in Richtung Schadowstraße davonlaufen sah. Sekunden später war auch ein Streifenwagen vor Ort, Beamte des Einsatztrupps Prios nahmen den mutmaßlichen Bakenwerfer fest. Eine Mordkommission nahm noch am Abend die Ermittlungen gegen den aus Nigeria stam- menden 30-Jährigen auf. Der soll zuerst die Bake von der nahen Baustellenabsperrung über die Brüstung auf die Tunneleinfahrt geworfen und den Fuß der Absperrung hinterher geschleudert haben. Der war vor dem Skoda des Hildeners gelandet, hatte keinen Schaden mehr anrichten können.
Über das Motiv schweigt der Nigerianer, der seit mehreren Jahren in Deutschland lebt und derzeit keinen festen Wohnsitz hat. Erst vor wenigen Taten war er aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine Haftstrafe wegen Betruges verbüßt hatte. Bei Polizei und Justiz ist der Mann sowohl wegen Gewalttaten als auch wegen Eigentumsdelikten aller Art aktenkundig. Im neuen Intensivtäterkommissariat der Düsseldorfer Polizei wurde der 30-Jährige, weil er nicht in Düsseldorf lebt, bislang allerdings nicht geführt. Ziel des vor einem Jahr gestarteten Intensivtäterprogramms ist es, Serien- und Gewalttäter möglichst zügig in Haft zu bringen und bei Nicht-EU-Ausländern gleichzeitig eine schnelle Abschiebung zu erreichen. Das dürfte nun auch den Nigerianer erwarten, dessen Aufenthaltsstatus seit geraumer Zeit nicht eindeutig geklärt sein soll.