Mehr Rüstungsexporte aus NRW
2017 lag der Wert genehmigter Ausfuhren bei 1,38 Milliarden Euro.
BERLIN In den vergangenen vier Jahren ist der Wert genehmigter Rüstungsexporte aus Nordrhein-Westfalen auf ein Rekordhoch gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach lag der Wert von 2017 erteilten Einzelgenehmigungen für Rüstungsgüter bei 1,38 Milliarden Euro. 2014 waren es nur 326 Millionen Euro gewesen.
Die Zahlen beziehen sich auf Anträge, die aus NRW gestellt wurden. Zu den Namen der Rüstungsunternehmen und den tatsächlich erfolgten Exporten nimmt die Bundesregierung nicht Stellung und verweist auf sensible Informationen und mögliche Gefahren für das Staatswohl. Anhand der Genehmigungen lässt sich aber ein Trend ablesen.
So liegt auch der Wert genehmigter Kriegswaffenexporte allein auf einem Vierjahreshoch. Von den rund 1,38 Milliarden Euro im Jahr 2017 entfielen 932 Millionen auf Kriegswaffen aus NRW. 2014 waren es noch 54 Millionen gewesen.
Die Liste der Empfängerländer von Rüstungsgütern aus NRW ist lang. Krisenstaaten und autoritär geführte Nationen wie Afghanistan, die Demokratische Republik Kongo, der Irak, Libyen und Saudi-Arabien gehören dazu. Die Ausfuhr von Kriegswaffen wie Lenkflugkörpern, Kampfhubschraubern, halbautoma- tischen Gewehren samt Munition sowie tragbaren Panzerabwehrwaffen wurden unter anderem für Afghanistan, Algerien, Israel, Libanon, Oman und Jordanien genehmigt.
Katharina Dröge, Kölner GrünenAbgeordnete und Mitglied des Wirtschaftsausschusses im Bundestag prangert den „extremen Anstieg“der Genehmigungen insbesondere in „Länder in den Krisenregionen im Nahen Osten“an. „Eine solche Exportpolitik ist unverantwortlich und trägt zur Destabilisierung ganzer Regionen bei“, so Dröge. Katja Keul, Sprecherin für Abrüstungspolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion, fordert Konsequenzen: „Wir brauchen endlich ein verbindliches Rüstungsexportkontrollgesetz, damit die Bundesregierung ihre freiwilligen Grundsätze endlich einhält, wonach Rüstungsgüter in Drittstaaten nur die Ausnahme und nicht der Regelfall sein sollen.“