Bafin warnt vor Niedrigzins-Politik
Die Finanzaufsicht sieht die Betriebsrenten durch den EZB-Kurs gefährdet.
FRANKFURT (rtr) Die niedrigen Zinsen sind nach Ansicht der Finanzaufsicht Bafin eine zunehmende Bedrohung für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland. „Die Lage ist heute noch ernster als vor zwei Jahren. Und wenn die Zinsen auf dem aktuellen Niveau bleiben, wird sie sich noch weiter verschärfen“, appellierte der für Versicherungen und Pensionskassen zuständige Exekutivdirektor der Bafin, Frank Grund, an die Arbeitgeber und Versicherer, Pensionskassen nicht in Schieflage geraten zu lassen. Nur bei einer Zinswende bliebe die betriebliche Altersvorsorge ein stabiler Pfeiler der Alterssicherung in Deutschland. Die Finanzaufsicht sei deshalb mit einem Drittel der 137 deutschen Pensionskassen in intensiven Gesprächen. Besonders ernst sehe es bei einer kleinen Gruppe von Kassen aus, die für zehn Prozent der Pensionszusagen stünden. „Da machen wir uns schon erhebliche Sorgen“, sagte Grund.
Einige Pensionskassen bräuchten dringend zusätzliches Kapital, um ihre Leistungen weiter in voller Höhe erbringen zu können, sagte Grund. Diese seien unter besonderer Beobachtung der Bafin. „Wir drängen sie, bei ihren Trägern oder Aktionären rechtzeitig Unterstützung einzufordern.“In einigen Fällen seien solche Finanzspritzen aber ausgeblieben.
Viele Unternehmen haben die Betriebsrenten an externe Pensionskassen ausgelagert, die meist von Lebensversicherern betrieben werden. Diese verwalten der Bafin zufolge rund 165 Milliarden Euro für Millionen Arbeitnehmer. Zum Vergleich: Das Volumen der Lebensver- sicherungen liegt nach Angaben der Aufsicht bei rund 900 Milliarden Euro. Pensionskassen sind noch stärker als Lebensversicherungen von den niedrigen Zinsen betroffen, weil sie noch langfristiger investieren als diese und weil die Menschen immer älter werden und deshalb immer länger Geld von den Pensionskassen bekommen.
Wenn Pensionskassen zu wenig Geld hätten, um ihre Verluste auszugleichen, könnten sie Leistungen kürzen. Einige Fälle gebe es bereits, aber das ist laut Grund „die ultima ratio“, so Grund. Dann haftet zwar in aller Regel der Arbeitgeber für die Betriebsrente – „was aber nur funktioniert, wenn er noch existiert und liquide ist“, warnte er. Besonders gefährdet seien also Rentner, deren ehemalige Firma in die Pleite gerutscht oder stark geschrumpft sei.