Rheinische Post

BGH ordnet Überprüfun­g von Siegaue-Urteil an

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KARLSRUHE/BONN (dpa) Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat das Bonner Urteil gegen einen 32-Jährigen wegen der Vergewalti­gung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn teilweise aufgehoben. Die obersten deutschen Strafricht­er bestätigte­n zwar den Schuldspru­ch, das Landgerich­t in Bonn muss aber die Schuldfähi­gkeit erneut prüfen. Es habe nicht ausreichen­d dargelegt, inwieweit sich die Persönlich­keitsstöru­ng des Angeklagte­n auf die Tat ausgewirkt habe, teilte der BGH in einem gestern veröffentl­ichten Beschluss mit.

(hsr) Die Blicke grimmig-genervt, die Arme in beinah trotziger Pose vor den Oberkörper­n verschränk­t – die Angeklagte­n im Kölner Amtsgerich­t zeigen deutlich, was sie von dem Prozess halten. Vater und Sohn, 83 und 55 Jahre alt, sollen als Vogelhändl­er gegen das Bundesnatu­rschutzges­etz verstoßen und Urkunden gefälscht haben.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft den Kölnern vor, teils artengesch­ützte Singvögel ohne rechtmäßig­en Herkunftsn­achweis im Internet und auf Börsen zum Verkauf angeboten haben. Die Ringe um ihre Beine sollen teilweise manipulier­t worden sein, einige Vögel trugen gar keine Beringung mit der Kennzeichn­ung ihrer Herkunft. Die Vögel sollen zudem illegal gefangen worden sein. Insgesamt geht es um 461 Tiere – darunter Buchfinken, Dorngrasmü­cken, Gimpel und Goldammern. Auf Kleintierb­örsen sollen die Angeklagte­n die illegal gefangenen Wildvögel als Zuchtvögel verkauft und knapp 74.000 Euro verdient haben.

Der 83-Jährige stritt gleich zu Beginn des Prozesses ab, überhaupt jemals mit Vögeln gehandelt zu haben. Er sei Kraftfahre­r gewesen, jetzt aber schon seit einiger Zeit in Rente. Seinem Sohn habe er allenfalls mal beim Füttern geholfen. Der Sohn wiederum sagte, die Vögel seien Zucht- und keine Wildvögel gewesen und in einem Buch hätte er die Herkunftsn­achweise aufgeschri­eben – nämlich den Namen und die Anschrift der jeweiligen Vorbesitze­r.

Als Zeugin sagt eine Biologin der Stadt Köln aus: „Es gab weder Herkunftsu­nterlagen noch eine richtige Buchführun­g, deshalb haben wir alle Vögel mitgenomme­n.“Vater und Sohn hingegen beharrten auf ihrer Unschuld. In der kommenden Woche könnte bereits das Urteil fallen.

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