BGH ordnet Überprüfung von Siegaue-Urteil an
KARLSRUHE/BONN (dpa) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Bonner Urteil gegen einen 32-Jährigen wegen der Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn teilweise aufgehoben. Die obersten deutschen Strafrichter bestätigten zwar den Schuldspruch, das Landgericht in Bonn muss aber die Schuldfähigkeit erneut prüfen. Es habe nicht ausreichend dargelegt, inwieweit sich die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten auf die Tat ausgewirkt habe, teilte der BGH in einem gestern veröffentlichten Beschluss mit.
(hsr) Die Blicke grimmig-genervt, die Arme in beinah trotziger Pose vor den Oberkörpern verschränkt – die Angeklagten im Kölner Amtsgericht zeigen deutlich, was sie von dem Prozess halten. Vater und Sohn, 83 und 55 Jahre alt, sollen als Vogelhändler gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen und Urkunden gefälscht haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Kölnern vor, teils artengeschützte Singvögel ohne rechtmäßigen Herkunftsnachweis im Internet und auf Börsen zum Verkauf angeboten haben. Die Ringe um ihre Beine sollen teilweise manipuliert worden sein, einige Vögel trugen gar keine Beringung mit der Kennzeichnung ihrer Herkunft. Die Vögel sollen zudem illegal gefangen worden sein. Insgesamt geht es um 461 Tiere – darunter Buchfinken, Dorngrasmücken, Gimpel und Goldammern. Auf Kleintierbörsen sollen die Angeklagten die illegal gefangenen Wildvögel als Zuchtvögel verkauft und knapp 74.000 Euro verdient haben.
Der 83-Jährige stritt gleich zu Beginn des Prozesses ab, überhaupt jemals mit Vögeln gehandelt zu haben. Er sei Kraftfahrer gewesen, jetzt aber schon seit einiger Zeit in Rente. Seinem Sohn habe er allenfalls mal beim Füttern geholfen. Der Sohn wiederum sagte, die Vögel seien Zucht- und keine Wildvögel gewesen und in einem Buch hätte er die Herkunftsnachweise aufgeschrieben – nämlich den Namen und die Anschrift der jeweiligen Vorbesitzer.
Als Zeugin sagt eine Biologin der Stadt Köln aus: „Es gab weder Herkunftsunterlagen noch eine richtige Buchführung, deshalb haben wir alle Vögel mitgenommen.“Vater und Sohn hingegen beharrten auf ihrer Unschuld. In der kommenden Woche könnte bereits das Urteil fallen.