12.000 Euro Strafe für Messerstecher
Das Opfer (17) wird eine große Narbe im Gesicht zurückbehalten.
(wuk) 12.000 Euro müssen zwei Beteiligte einer Messerstecherei am Burgplatz als Schmerzensgeld an ihr Opfer (17) zahlen. So urteilte das Amtsgericht. An einem Oktoberabend 2017 waren zwei 17-jährige Kunden in einem Kiosk an der Mühlenstraße in Streit mit einem Kioskbesitzer (48) geraten. Der hatte zwei Bekannte (17 und 28) zu Hilfe gerufen, zu dritt hatte man die Teenager bis zum Burgplatz verfolgt. Die Selbstjustiz des Trios, das sich mit Fäusten, einer Flasche sowie einem Messer auf die Teenager stürzte, hat das Gericht als gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung gewertet. Der 28-jährige Angeklagte hatte als Haupttäter ein Messer gezückt und laut Anklage „mit großer Wucht“und weit ausholender Bewegung einem der 17-Jährigen die linke Gesichtshälfte aufgeschlitzt.
Dem jungen Mann wird eine große Narbe bleiben, allein dafür müssen ihn der Kioskbesitzer und der Messerangreifer mit 12.000 Euro entschädigen. Der Kioskbesitzer wurde zudem mit 1,5 Jahren Bewährungsstrafe belegt.
Der am Tattag angeblich schwer angetrunkene Messerangreifer erklärte, er habe dem 17-Jährigen „nur Angst machen wollen“, doch habe sich der Teenager nach vorn bewegt. Der schon wegen Gewaltdelikten aufgefallene 28-Jährige wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der jüngste Angeklagte erhielt eine Woche Dauerarrest und muss ein Anti-GewaltTraining machen.