Neue Umweltministerin verteidigt Diesel-Technik
Die neue NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hat ihre strikte Ablehnung von Diesel-Fahrverboten mit dem Vertrauensschutz der Diesel-Käufer begründet. „Wir wollen keine Fahrverbote“, sagte Heinen-Esser am Donnerstag bei ihrer ersten Rede zum Thema im Plenum des Landtages.„Es geht auch um das Vertrauen der Menschen, die sich im guten Glauben, etwas für das Klima zu tun, einen Diesel gekauft haben.“Er sei wegen seiner vergleichsweise geringen Emissionen des Klimagases CO2 lange auch von der Politik als umweltfreundliche Technologie eingestuft worden. Diesen Vorteil habe der Diesel immer noch.
In mehreren NRW-Städten drohen Dieselfahrverbote, weil die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten werden. Dafür werden auch ältere Diesel-Fahrzeuge verantwortlich gemacht. Die Stadt Aachen muss einem Gerichtsurteil zufolge ein Fahrverbot vorbereiten. Es soll zum Jahreswechsel in Kraft treten, falls bis dahin keine gleichwertige Alternative zur Senkung des Schadstoffes gefunden ist.
Grünen-Fraktionschef Arndt Klocke drängte die Landesregierung, sich für die Hardware-Nachrüstungen von älteren Dieselfahrzeugen einzusetzen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) müsse „Farbe bekennen“, wie Fahrverbote nach dem Aachener Urteil überhaupt noch zu vermeiden seien.
CDU und FDP bezeichneten Fahrverbote als „unverhältnismäßig“. Für sie sind sie auch rechtlich unzulässig, solange nicht alle Alternativen ausgeschöpft sind. Rainer Deppe (CDU) sah im von der Regierung angeschobenen Radwege-Ausbau und der Umstellung kommunaler Busse auf umweltfreundlichere Antriebe solche Alternativen. For- derungen, Grenzwerte liberaler zu gestalten, erteilte Heinen-Esser eine Absage. Auch den Einwand, dass selbst am Arbeitsplatz teils höhere Grenzwerte als im Straßenverkehr gelten, lehnte sie ab. Solche Industrie-Grenzwerte seien orientiert an Mitarbeitern, die gesund seien und arbeitsmedizinisch betreut würden. „Verkehr müssen auch Kinder und Kranke aushalten“, sagt Heinen-Esser,„denen sind höhere Grenzwerte nicht zuzumuten.“