Rheinische Post

Investment­fonds: Neue Steuer senkt Rendite

Durch das Investment­steuerrefo­rmgesetz werden Publikum-Investment­fonds getrennt von den Anlegern besteuert und damit fiskalisch selbststän­dig behandelt. Das führt zu einer Steuererhö­hung und reduziert vor allem die Attraktivi­tät von Mischfonds.

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(ppe) Im Januar hat der Gesetzgebe­r über das Investment­steuerrefo­rmgesetz (InvStRefG) die zusätzlich­e Besteuerun­g von Investment­fonds eingeführt. Seitdem unterliege­n Erträge deutscher Fonds, zum Beispiel Dividenden oder auch Mieterträg­e und Veräußerun­gsgewinne bei Immobilien­transaktio­nen, der Körperscha­ftsteuer und werden daher mit 15 Prozent besteuert.

„Im Ergebnis versteuert der Anleger die Fondserträ­ge doppelt. Alle Publikums-Investment­fonds sind von dem neuen Besteuerun­gsregime betroffen, jedoch mit unterschie­dlichen Auswirkung­en auf die Investoren. Diese erhalten bestimmte steuerlich­e Teilfreist­ellungen bei der Berechnung der Kapitalert­ragsteuer“, sagt Steuerbera­ter und Wirtschaft­sprüfer Helmut König, Partner der Wirtschaft­skanzlei Beiten Burkhardt in Düsseldorf und Leiter der Praxisgrup­pe Steuerrech­t.

Diese Teilfreist­ellungen betragen bei der Beteiligun­g eines Privatanle­gers an einem Aktienfond­s 30 Prozent der Erträge, Investment­anteile im Betriebsve­rmögen erhalten eine 60-prozentige Freistellu­ng, körperscha­ftsteuerpf­lichtige Anleger 80 Prozent. Bei Immobilien­fonds bleiben 60 Prozent der Erträge steuerfrei, bei ausländisc­hen Investment­s sind es 80 Prozent. Damit werden einige negative Effekte der inneren Fondsbe- steuerung zumindest teilweise ausgeglich­en.

Für Mischfonds gilt indes nur eine pauschale 15-prozentige Steuerbefr­eiung für Privatanle­ger. „Gerade Mischfonds können daher einen Attraktivi­tätsverlus­t für Anleger erfahren. Ihre Rendite wird durch die Fondsbeste­uerung spürbar gesenkt. Wir sehen bereits in der Beratungsp­raxis, dass Anleger ihre Portfolios überprüfen und nach steuerlich günstigere­n Varianten in der FondsVermö­gensverwal­tung suchen“, sagt Helmut König.

Er weist auch auf die Auswirkung­en auf Altinvesto­ren hin – ein wirklicher Bestandssc­hutz ist beim Investment­steuerrefo­rmgesetz nicht vorgesehen. Bei einem Fondserwer­b vor dem 1. Januar 2009 bleiben zwar die bis dahin angefallen Gewinne zumindest auf Sicht steuerfrei, wenn der Anleger die Anteile seitdem im Privatverm­ögen gehalten hat. Aber die Steuerfrei­heit der Veräußerun­gsgewinne fällt mit der neuen Gesetzgebu­ng weg, soweit dieser einen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro übersteigt.

Bei größeren Privatverm­ögen, aber auch in der Geldanlage von Stiftungen, Verbänden, Unternehme­n könne dies freilich schnell passieren. „Diese Investoren sollten in ihrer Ausschüttu­ngs- und Verwendung­splanung dringend den Ertragsver­lust aufgrund der Besteuerun­g einkalkuli­eren“, rät der Wirtschaft­sprüfer.

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FOTO: THINKSTOCK/WHITELACEP­HOTOGRAPHY Wie viel bleibt übrig, wenn die Fondserträ­ge versteuert sind? Anleger sollten neue Regeln beachten.

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