Investmentfonds: Neue Steuer senkt Rendite
Durch das Investmentsteuerreformgesetz werden Publikum-Investmentfonds getrennt von den Anlegern besteuert und damit fiskalisch selbstständig behandelt. Das führt zu einer Steuererhöhung und reduziert vor allem die Attraktivität von Mischfonds.
(ppe) Im Januar hat der Gesetzgeber über das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) die zusätzliche Besteuerung von Investmentfonds eingeführt. Seitdem unterliegen Erträge deutscher Fonds, zum Beispiel Dividenden oder auch Mieterträge und Veräußerungsgewinne bei Immobilientransaktionen, der Körperschaftsteuer und werden daher mit 15 Prozent besteuert.
„Im Ergebnis versteuert der Anleger die Fondserträge doppelt. Alle Publikums-Investmentfonds sind von dem neuen Besteuerungsregime betroffen, jedoch mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Investoren. Diese erhalten bestimmte steuerliche Teilfreistellungen bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer“, sagt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Helmut König, Partner der Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt in Düsseldorf und Leiter der Praxisgruppe Steuerrecht.
Diese Teilfreistellungen betragen bei der Beteiligung eines Privatanlegers an einem Aktienfonds 30 Prozent der Erträge, Investmentanteile im Betriebsvermögen erhalten eine 60-prozentige Freistellung, körperschaftsteuerpflichtige Anleger 80 Prozent. Bei Immobilienfonds bleiben 60 Prozent der Erträge steuerfrei, bei ausländischen Investments sind es 80 Prozent. Damit werden einige negative Effekte der inneren Fondsbe- steuerung zumindest teilweise ausgeglichen.
Für Mischfonds gilt indes nur eine pauschale 15-prozentige Steuerbefreiung für Privatanleger. „Gerade Mischfonds können daher einen Attraktivitätsverlust für Anleger erfahren. Ihre Rendite wird durch die Fondsbesteuerung spürbar gesenkt. Wir sehen bereits in der Beratungspraxis, dass Anleger ihre Portfolios überprüfen und nach steuerlich günstigeren Varianten in der FondsVermögensverwaltung suchen“, sagt Helmut König.
Er weist auch auf die Auswirkungen auf Altinvestoren hin – ein wirklicher Bestandsschutz ist beim Investmentsteuerreformgesetz nicht vorgesehen. Bei einem Fondserwerb vor dem 1. Januar 2009 bleiben zwar die bis dahin angefallen Gewinne zumindest auf Sicht steuerfrei, wenn der Anleger die Anteile seitdem im Privatvermögen gehalten hat. Aber die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne fällt mit der neuen Gesetzgebung weg, soweit dieser einen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro übersteigt.
Bei größeren Privatvermögen, aber auch in der Geldanlage von Stiftungen, Verbänden, Unternehmen könne dies freilich schnell passieren. „Diese Investoren sollten in ihrer Ausschüttungs- und Verwendungsplanung dringend den Ertragsverlust aufgrund der Besteuerung einkalkulieren“, rät der Wirtschaftsprüfer.