Eine Reise, die kann teuer enden
Es ist schon ärgerlich, wenn man erholt aus dem Urlaub kommt und zu Hause plötzlich ein teures Knöllchen aus dem Ausland liegt. Wir zeigen, welche Strafen bei Verkehrsverstößen im Urlaub mit dem Auto drohen.
DÜSSELDORF Manche Dinge ändern sich einfach nie. Etwa die Liebe der Deutschen zum Auto. Damit fahren sie immer noch am liebsten in die Ferien, wie eine Forsa-Umfrage zeigt. Demnach wollen in diesem Sommer zwei Drittel wieder mit dem eigenen Wagen das Urlaubsziel erreichen – trotz der günstigen Preise, die Billig-Airlines bieten. Ein Großteil (53 Prozent) bleibt zwar im eigenen Land, für die andere Hälfte geht es neben Kroatien und Frankreich vor allem nach Italien (13 Prozent). Dort liegt auch der Lieblingsort der deutschen Auto-Urlauber, der Gardasee. Eine Fahrt über die Alpen bis runter in die italienische Tiefebene hat ohne Zweifel Charme.
Aber auch sonst haben Reisen auf vier Rädern Vorteile: Man ist flexibel, und kann genau dorthin fahren, wo man hin will, ohne sich an den Flughäfen europäischer Metropolen zu orientieren. Ganz schnell hat man aber auch die Orientierung in fremden Straßenverkehrsordnungen verloren. Zu Hause wartet dann ein deftiges Bußgeld, teilweise wegen Verstößen, die man selbst nicht mal bemerkt hat. Wir zeigen, was bei Autoreisen zu beachten ist – und wo Verkehrssünden besonders teuer werden.
An wichtige Dokumente denken Auch im europäischen Ausland müssen Autofahrer zwei wichtige Schriftstücke mit sich führen: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher Fahrzeugschein genannt. Ein Führerschein, der in einem EU-Land ausgestellt wurde, gilt dabei auch in allen anderen Mitgliedsländern. Aber auch in Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz oder Norwegen können Urlauber problemlos mit dem Dokument fahren. Anders sieht das in vielen Ländern Osteuropas aus.Wer beispielsweise in die Ukraine reisen will, sollte einen Internationalen Führerschein mitführen, empfiehlt der ADAC. Der kann bei jedem Straßenverkehrsamt beantragt werden. Zusätzlich ist es ratsam, Versicherungsunterlagen mitzuführen, falls man im Ausland einen Unfall baut. Die in Deutschland abgeschlossene Police gilt in der Regel auch im EU-Ausland. Experten raten davon ab, nach einem Unfall fremdsprachige Dokumente auszufüllen.
Rasen kann extrem teuer werden Wer glaubt, im EU-Ausland werden für Fehlverhalten im Straßenverkehr sicher ähnliche Bußgelder fällig wie hierzulande, der irrt gewaltig. Europaweit gibt es keine einheitliche Bußgeldverordnung. Gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparken sind die Strafen in Deutschland im Vergleich zu unseren Nachbarn recht gering. So können Frankreich und Italien Bescheide in Höhe von bis zu 2850 Euro für zu schnelles Fahren erheben. In der Schweiz wird Rasen sogar mit Bußgeldern geahndet, die sich nach dem Monatsverdienst richten. Wer auf der Autobahn mehr als 50 km/h zu schnell unterwegs ist, wird mit 30 Tagessätzen bestraft. Falschparker erwischt es in Spanien besonders hart. Dort werden bis zu 200 Euro fällig – wer dort allerdings zügig zahlt, kann einen Rabatt von bis zu 50 Prozent erhalten. Der ADAC rät dazu, die Belege unbedingt aufzubewahren. Übrigens: Fahrverstöße im Ausland werden nicht im Register in Flensburg eingetragen.
Andere Länder, andere Sitten
Ob es der Ausflug in die Tiroler Täler ist oder eine Spritztour durch Zürich: Jedes Land hat seine eigenen Verkehrsregeln, die unerwartet für ein Bußgeld sorgen können. Beispielsweise in Österreich. Dort können Polizisten Geschwindigkeitsverstöße von bis zu 30 km/h einfach per Augenmaß messen. Ein Blitzer muss nicht aufgebaut sein, wer zu schnell fährt, kann ohneVorwarnung Post nach Hause bekommen. Eine Besonderheit gibt es auch in Italien. Wer dort betrunken am Steuer sitzt, kann gleich sein ganzes Auto verlieren. Messen die Beamten mehr als 1,5 Promille, dürfen sie denWagen beschlagnahmen und im Anschluss versteigern. Vorsicht auch bei der Lichtpflicht. Unter anderem in Polen, Dänemark und der Schweiz müssen Autofahrer auch zur Tageszeit die Scheinwerfer einschalten, andernfalls drohen Strafen bis zu 60 Euro.
Knöllchen nicht ignorieren
Noch immer hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Bußgelder aus dem Ausland grundsätzlich nicht bezahlt werden müssen. Dabei kön- nen EU-Staaten seit 2010 Strafen aus allen anderen Mitgliedsländern vollstrecken – auch wenn die Behörden meist unterschiedlich konsequent sind. In Deutschland werden Auslands-Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro geahndet. Die Verwaltungskosten sind dort allerdings schon eingerechnet, weshalb auch niedrigere Beträge vollstreckt werden können. Nicht-EU-Staaten verfolgen die Bußgelder meist nicht, wer aber ohne zu zahlen erneut einreist, muss damit rechnen, dass die Zahlung vor Ort verlangt wird.
Ein versäumter Bußgeldbescheid kann bei jeder Verkehrskontrolle auffallen. Der ADAC empfiehlt, Bußgelder sorgfältig zu prüfen und anschließend erst zu bezahlen. Wer teure Bescheide von Inkasso-Firmen im Briefkasten hat, sollte juristische Hilfe in Erwägung ziehen.