Holocaust-Leugnerin und andere Frauen vor Gericht
Von einer Betrügerin über eine diebische Putzfrau bis zu einer Holocaust-Leugnerin und einer Frau, die im Parkplatzstreit wild um sich geprügelt haben soll: Ungewöhnlich hoch ist in den kommenden Tagen der Frauenanteil auf der Anklagebank. Dabei zeigen Kriminalstatistiken, dass seit Jahrzehnten nur ein Viertel aller Tatverdächtigen weiblich ist, die Frauenquote aller Verurteilten liegt nur bei 20 Prozent. Der Anteil von Frauen, die inhaftiert werden, erreicht gerade mal fünf Prozent. Lehrerin soll zu hohe Bezüge verschwiegen haben Wegen Betruges ist heute (10 Uhr, Saal 1.104) eine 67-jährige Ex-Lehrerin angeklagt. In Altersteilzeit habe die beamtete Pädagogin ihre Wochenstunden offiziell zwar von 28 auf 14,40 Stunden nahezu halbiert, doch durch einen Fehler im Besoldungssystem soll sie laut Anklage weiterhin ihr altes Gehalt erhalten haben. Für diesen Amts-Fehler war sie nicht verantwortlich. Doch wirft ihr die Staatsanwaltschaft jetzt vor, dass sie die viel zu hohen Bezüge zwar bemerkt, aber nicht an den Arbeitgeber gemeldet habe. Insgesamt sollen ihr fast 95.000 Euro zu viel ausgezahlt worden sein.
Haushaltshilfe soll Geld von Ehepaar abgehobenhaben Als Haushaltshilfe bei einem Ehepaar hob eine 32-Jährige innerhalb von nicht mal vier Monaten heimlich 8.100 Euro vom Konto ihrer Arbeitgeber ab. So steht es in der Anklage, über die am Donnerstag (2.8.) ab 9.30 Uhr im Saal 1.113 verhandelt wird. Demnach habe sich die Frau zunächst unbemerkt die Bankkarte samt Geheimzahl beschafft und anschließend in acht Fällen hohe Abhebungen vorgenommen. Die Anklage gegen die Frau lautet auf gewerbsmäßigen Computerbetrug.
Anklage wegen Volksverhetzung nach Tweets Als Reaktion auf eine Fernseh-Talkshow vom Januar 2018 soll eine 51-Jährige via Twitter in mehreren Einträgen öffentlich den Holocaust geleugnet haben. Dabei bezogen sich ihre Schmäh-Texte nicht auf die Moderatorin AnneWill, sondern auf Schilderungen eines Studiogastes. Jene Holocaust-Überlebende hatte über ihre Erlebnisse 1943 im Konzentrationslager Auschwitz berichtet. Via Twitter soll die Angeklagte behauptet haben, die Zeitzeugin könne nicht belegen, dass Millionen jüdischer Mitbürger dort ermordet wurden. Auch fehlten angeblich Beweise, dass dort überhaupt ein KZ war. Zuletzt fügte die Angeklagte angeblich sogar an: „Keine Bestätigung für KZ Auschwitz – und die SS war menschlich“. Ihr Prozess ist für den 10. August vorgesehen (14.30 Uhr, Saal 1.107)
Prügel-Vorwurf gegen Autofahrerin In übler Prügel-Pose soll sich eine 40-jährige Autofahrerin Ende 2017 in Oberkassel präsentiert haben. Im Gezänk mit einer anderen Autofahrerin um eine Parklücke hat- te sie ihre Kontrahentin angeblich lauthals als „Schlampe“beleidigt. Weil die andere ihr angeblich einen Parkplatz weggeschnappt habe, soll die 40-Jährige zudem ausgestiegen und mit Fäusten auf die Parkrivalin losgegangen sein. Als die verletzte Fahrerin das Kennzeichen der Angeklagten notieren wollte, soll die 40-Jährige in ihr Auto zurückgekehrt und mit hohem Tempo knapp an der ausweichenden Kontrahentin vorbeigefahren sein. Gegen einen Strafbefehl über 1500 Euro und vier Wochen Fahrverbot legte die Angeklagte aber Protest ein. Darüber wird am 15. August verhandelt.