Die Rentenkasse zahlt auch ins Ausland
Ruhestand unter Palmen? Für die Rentenversicherung ist das kein Problem. Doch Steuern fallen auch hier an. Und der Krankenschutz kann für deutsche Rentner im Ausland teuer werden.
DÜSSELDORF Rentner haben große Freiheiten: Wer das Mittelmeer liebt oder die Höhenluft in den Schweizer Alpen genießen will, kann an seinem Traumziel „überwintern“oder gar sesshaft werden. Jeder kann frei wählen, wo er seinen Lebensabend verbringen möchte.„Renten werden nicht nur in Deutschland, sondern grundsätzlich in alle Länder weltweit gezahlt“, bestätigt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Rente im Ausland Wer seinenWohnsitz in einen anderen Staat verlegen möchte, sollte das der Rentenversicherung aber frühzeitig mitteilen. Es gibt eine gesetzliche Mitteilungspflicht. Derzeit zahlt die DRV weltweit in 150 deutsche Länder Renten aus.Während eines Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auf ein eigenes Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland gezahlt werden. Auch die Benennung einer Vertrauensperson mit Konto bei einer Bank in Deutschland ist möglich. Beim Transfer der Rente ins Ausland können Bankspesen und Kursverluste anfallen. Manthey: „Diese können wir nicht ausgleichen. Sie gehen zu Lasten des Rentners.“Einmal im Jahr prüft die Rentenversicherung, ob der Rentner noch im Hier und Jetzt weilt. Dann muss er über den Renten-Service der Deutschen Post eine Lebensbescheinigung zurücksenden. Wer in Belgien, Finnland, Israel, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Schweden, Spanien, in der Schweiz oder den Niederlanden lebt, ist von dieser Pflicht befreit. Diese Staaten melden ein Versterben an die Rentenkasse.
Erwerbsminderungsrente Problematisch ist ein dauerhafter Aus- landsaufenthalt für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. So werden die Renten wegen voller Erwerbsminderung nicht nur alleine aus gesundheitlichen Gründen gezahlt, sondern weil Betroffene auf dem deutschen Arbeitsmarkt keinen Job finden. Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland entfällt der Anspruch auf diese Rente, und es besteht nur noch Anspruch auf die geringere Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Steuern auf Renten Auch im Ausland lebende Rentner unterliegen grundsätzlich der Besteuerung. Betroffen sind gesetzliche Renten, die ins Ausland gezahlt werden, aber auch die Rürup-Rente, Betriebsrenten, private Rentenversicherungen und Erwerbsminderungsrenten. Ausschlaggebend dafür, ob Deutschland die Rente besteuern darf, ist der aktuelle Wohnsitz-Staat. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, kann Deutschland an der Besteuerung der Rente gehindert sein.
Gesetzliche Krankenversicherung Verlegt der Rentner seinen Wohnsitz in ein EU-Land, bleibt er weiter in seiner gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung. Gesetzlich krankenversichert, jedoch nicht pflegeversichert sind Rentner, die nach Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, in die Türkei oder nach Tunesien ziehen. Unsicherheiten gibt es künftig für Großbritannien, wenn der Austritt aus der EU wirksam wird. Ansprüche haben Rentner ohnehin nur auf Leistungen, die das Gesundheitssystem im neuen Heimatland vorsieht. Zuzahlungen können unter Umständen deutlich höher als in Deutschland ausfallen.
Wer sich außerhalb von Europa niederlässt, hat ohnehin ein Pro- blem. Er muss meist eine Krankenversicherung in der neuen Heimat abschließen. Rainer Elsmann vom Versicherungsmakler Walter, Experte für internationalen Krankenschutz, empfiehlt etwa die Anbieter Cigna, Foyer, Globality und Allianz Worldwide Care. Grundsätzlich ist es sinnvoll, zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Die gesetzliche Krankenkasse kommt nie für einen Krankenrücktransport nach Deutschland auf, auch nicht innerhalb Europas. Ohne Auslandskrankenversicherung kann ein Rückflug mit einem Ambulanzjet Tausende Euro kosten.
Private Krankenversicherung Für Auswanderer mit einer privaten Krankenversicherung gelten andere Regeln. Sie genießen oft weltweiten Schutz. Man sollte denVersicherer fragen, welche Leistungen er im
Ausland übernimmt. Rentner, die im Ausland leben, erhalten in der Regel keinen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung.
Haftpflicht-Versicherung Weltweiten Schutz bietet auch eine in Deutschland abgeschlossene private Haftpflichtversicherung. Gute Tarife gelten bis zu fünf Jahre. In der Regel ist aber ein Bankkonto in Deutschland für den Schutz Pflicht.
Wichtige Adressen Bei Fragen zur Rente im Ausland hilft die Deutsche Rentenversicherung weiter. Telefon: 0800-10004800.
Hilfe zur Kranken- und Pflegeversicherung gibt die DeutscheVerbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. Telefon: 0228-95300, Mail: post@dvka.de.
Steuerinfos erteilt das Finanzamt Neubrandenburg, das für alle Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland zuständig ist. Telefon: 0395-4422247000, Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de.
Über die Verlegung des Wohnsitzes sollten Rentner zwei Monate vorher informieren, damit die Rente rechtzeitig umgestellt werden kann: Deutsche Post AG, Niederlassung Rentenservice, 13496 Berlin, Telefon: 0221-569 2777.