Mehr Hürden für Einbrecher
Sie verschütten klebrige Flüssigkeit auf dem Boden, um ihre Spuren zu verwischen, verdrehen Überwachungskameras und hauen manchmal sogar mit dem Vorschlaghammer Löcher durch die Wände. Einbrecher sind findig, wenn es darum geht, unerkannt an das Hab und Gut anderer zu kommen. Allein im ersten Halbjahr 2018 schlugen Wohnungseinbrecher in NRW 17.900 Mal zu. Damit verbuchte die Polizei zwar immerhin landesweit ein Fünftel weniger Beutezüge als im gleichen Zeitraum 2017. Doch Grund zur Entwarnung sieht sie deshalb noch lange nicht. Einbruchs-Mythen wie „Bei mir gibt es nichts zu holen“, „In meiner Gegend wird nicht eingebrochen“verleiten noch zu viele dazu, sich zu wenig Zeit für die Einbruchvorsorge zu nehmen.
Nächste Woche Sonntag, am Tag des Einbruchschutzes, werden die Uhren wieder um eine Stunde auf Winterzeit zurückgestellt. Nach dem Motto „Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit“hat die Polizei dazu aufgerufen, die zusätzlich gewonnene Stunde dazu zu nutzen, Einbrechern den Job zu erschweren und die eigenen vier Wände einbruchsicherer zu machen. Also, ran an die Heckenscheren: Dichte Bepflanzung steht bei Einbrechern als Sichtschutz hoch im Kurs. Die Gartenmöbel wegschließen, damit sie nicht als Aufstiegshilfe dienen können. Sich informieren, was einbruchhemmende Fensterbeschläge und abschließbare Fenstergriffe kosten. Und nebenbei auch einen Blick in die Hausratversicherung werfen, ob die Versicherungssumme noch stimmt.
Matthias Scheuber Der Autor ist Vorstandsvorsitzender der Ergo Versicherung AG. Beim Erwerb einer Immobilie führt kein Weg am Notar vorbei. Er sorgt nach dem Willen des Gesetzgebers dafür, dass zwischen Käufer und Verkäufer alles korrekt abgewickelt wird, und er beurkundet das Geschäft. Einiges gehört zu den Aufgaben des Notars, anderes nicht.
Ist der Weg zum Notar Pflicht oder geht es auch ohne? Privat geschlossene Immobilienkaufverträge ohne Mitwirken eines Notars sind unwirksam. Dass die Juristen als neutrale Instanz zwischen Käufer und Verkäufer fungieren müssen, ist seit etwa 500 Jahren gesetzlich geregelt. Das hat drei Gründe. Erstens sei der Kauf einer Immobilie für den einzelnen Bürger „ein Geschäft von so großer Tragweite, dass der Staat sicherstellen will, dass alles mit rechten Dingen zugeht“, sagt Florian Meininghaus, Geschäftsführer der bayerischen Notarkammer in München. Zweitens soll es möglichst wenig Streit geben, der die Gerichte belastet. Und drittens denkt der Staat an seine Einnahmen: Er bekommt die Grunderwerbsteuer. Der Notar achtet darauf, dass sie gezahlt wird, bevor das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben und der Käufer endgültig neuer Eigentümer wird.
Was gehört zu den Aufgaben des Notars? (bü) Mietrecht Kann ein Vermieter nicht nachweisen, warum bei einem Mieterehepaar in einem Jahr ein erheblich höherer Wasserverbrauch zu verzeichnen war als im Jahr zuvor, so darf er nicht darauf bestehen, dass der dafür an sich fällige Betrag von den Mietern zu tragen ist. So das Urteil des Landgerichts Rostock. Im verhandelten Fall hatten die Mieter nur den vorher üblichen Betrag überwiesen. Erst spät stellte sich heraus, dass das Mehr anWasser sich auf„Mängel der Toilettenspülung“zurückführen lassen könne, was der Mieter auch nicht bestritt. (LG Rostock, 1 S 198/16) Er soll Käufer und Verkäufer beraten und die gesamte Transaktion überwachen. „Darauf achten, dass keiner zu kurz kommt“, so beschreibt Marion Strümpell, Notarin in Mindelheim im Allgäu, diesen Teil ihrer Arbeit. Das Geld darf erst fließen, wenn die Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch steht. Die Vormerkung beantragt der Notar, sobald er das Geschäft beurkundet hat. Der Nachbarrecht Das Amtsgericht München hat einemWohnungseigentümer erlaubt, in seinem zur Wohnungseigentumsanlage gehörenden Areal neben sein Gartenhaus einen Gartenzwerg aufzustellen, der sich eindeutig als Fan des TSV 1860 Münchner Fußballvereins bekennt. Er dürfe sein Gartenstück grundsätzlich nutzen wie er wolle, etwa Sträucher anpflanzen oder eine Kinderschaukel aufstellen. Dies unter der Bedingung, dass „das Gesamtbild der Anlage nicht beeinträchtigt“oder der Zwerg „beleidigende Wirkung“habe, so das Gericht. (AmG München, 481 C 793/17) Eintrag gewährleistet, dass der Verkäufer Haus,Wohnung oder Grundstück nicht mehr belastet oder anderweitig veräußert. Der Notar sorgt auch dafür, dass die Grundschulden des Verkäufers gelöscht sind und prüft, ob Vorkaufsrechte von Kommunen bestehen oder der Erwerber andere Auflagen zu beachten hat. Ist die Immobilie lastenfrei, informiert der Notar den Käufer, dass er zahlen muss. „Der Verkäufer be- stätigt dem Notar den Eingang des Betrags. Danach beantragt dieser die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.“
Wo fängt die Beraterrolle an? Im Grunde mit dem Abfassen des Kaufvertrags durch den Notar. Erforderlich sind Namen und Adressen der Beteiligten sowie die Daten des Objekts, das den Eigentümer wechseln soll. Die Beteiligten sollten außerdem über den Preis einig sein. Was folgt, nennt Strümpell Erforschen des Sachverhalts: Kauft einer oder mehrere? Wird die Küche mitverkauft? Ist die Gebrauchtimmobilie vermietet und wann soll das Mietverhältnis auf den Käufer übergehen? Wie ist die Gewährleistung bei Mängeln geregelt?Was steht im Grundbuch? Auf Basis der Angaben entsteht der Entwurf des Kaufvertrags. Das Schreiben lesen die Beteiligten vor der Beurkundung. Bei einem Kaufvertrag zwischen einem Unternehmen, zum Beispiel einem Bauträger, und einem Verbraucher „darf die Beurkundung frühestens zwei Wochen nachVersand des Entwurfs stattfinden“, erläutert Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer in Berlin. Zwischen Privatleuten gibt es keine gesetzliche Frist.
Was hat es mit der Beurkundung auf sich?
Marion Strümpell erläutert bei der Beurkundung in ihren eigenenWorten noch einmal die imVertrag stehenden Klauseln und beschreibt die Folgen. Dann liest sie das Schriftstück Wort für Wort vor. Das kommt aus der Zeit, als nur wenige Menschen lesen konnten, und es ist bis heute Vorschrift. Ohne Vorlesen wäre der Kaufvertrag unwirksam. Für Strümpell hat die Tradition ihre Berechtigung:„Die Menschen sind konzentrierter“, sagt sie. Deshalb fielen Unklarheiten auf oder sogar Fehler. Zu den Klassikern gehören falsche Kaufpreise und Daten sowie angeblich unvermieteteWohnungen. Bei Bauträgergeschäften ist darauf zu achten, dass Grundstückskauf und Bauvertrag gemeinsam beurkundet werden. Nun ist meist die letzte Gelegenheit, um zu fragen, Details zu klären und zu ändern - oder den Erwerb platzen zu lassen. Ist alles klar, wird der Kaufvertrag unterschrieben und mit dem Notarsiegel versehen.
WREOCHHNTE&NA&RRBEECITHT
Immobilien & Geld