15-Jähriger zu zwei Wochen Arrest verurteilt
(wuk) Nach teils schweren Übergriffen auf eine Mitschülerin musste ein 15-Jähriger gestern beim Amtsgericht auf die Anklagebank. Er soll das gleichaltrige Mädchen Anfang des Jahres über Tage hinweg immer wieder angefeindet, mit üblen Schimpfworten beleidigt und herabgewürdigt haben. Später soll er der Schülerin sogar ein Messer an den Hals gesetzt und sie zuletzt so wuchtig umgestoßen haben, dass sie beim Sturz auf den Kopf ein massives Schädel-Hirn-Trauma erlitt.
Anlass für die Auseinandersetzungen sollen religiöse Differenzen gewesen sein. Doch mit Rücksicht auf das Alter des Schülers und den Grundgedanken des Jugendrechts, wonach auf so junge Angeklagte noch erzieherisch eingewirkt werden soll, waren Zuschauer bei der Verhandlung nicht zugelassen. Bei der Anhörung des Angeklagten und der Vernehmung von Zeugen war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Bekannt wurde nach dem Urteil einer Jugendrichterin lediglich, dass der 15-Jährige kein umfassendes Geständnis abgelegt, sondern nur Teilbereiche der Anklage bestätigt hat.Vorgeworfen wurden ihm neben Beleidigung auch Bedrohung und Nötigung sowie eine vorsätzliche Körperverletzung. Die Richterin beschränkte sich im Urteil auf die Vorwürfe der Beleidigung und Körperverletzung, sprach den 15-Jährigen dafür schuldig und verhängte zwei Wochen Jugendarrest sowie 40 soziale Arbeitsstunden.