Rheinische Post

Fast 1,2 Milliarden für Kitas

Die Bundesmitt­el aus dem Gute-Kita-Gesetz fließen in die Brückenfin­anzierung ein.

- VON KIRSTEN BIALDIGA

DÜSSELDORF Für NRW sind aus dem neuen Gute-Kita-Gesetz Bundesmitt­el von 106,7 Millionen Euro allein im kommenden Jahr vorgesehen. 2020 fließen für die Kitas dann noch einmal rund 215 Millionen Euro nach NRW und in den darauffolg­enden Jahren 2021 und 2022 jeweils rund 431 Millionen Euro, also zusammen knapp 1,2 Milliarden Euro. Insgesamt sieht das Paket, über das in den kommenden Tagen in Berlin abschließe­nd beraten wird, bundesweit Mittel von 5,5 Milliarden Euro für bessere Qualität in Kitas vor. NRW-Familienmi­nister Joachim Stamp (FDP) fordert wie auch seine Amtskolleg­en in den anderen Bundesländ­ern, dass die Mittel auch nach 2022 weiter fließen. Zudem müsse zwischenze­itlich geprüft werden, ob wegen steigender Kosten die Mittel ausreichte­n.

Ziel des Gute-Kita-Gesetzes ist es vor allem, die Qualität zu verbessern. In NRW allerdings soll mit der ersten Tranche von 106,7 Millionen Euro zunächst einmal die Überbrücku­ngsfinanzi­erung gesichert werden, um den Betrieb der Kitas aufrechtzu­erhalten. Das Gesetz sieht zudem vor, die Gebühren nach Einkommen der Eltern zu staffeln. Das ist in NRW zwar der Fall, die niedrigste­n Einkommens­gruppen sind zurzeit aber dennoch überpropor­tional belastet. Nachholbed­arf gibt es auch bei der Zahl der Kinder pro Erzieher. Wie aus dem „Ländermoni­tor frühkindli­che Bildungssy­s- teme“der Bertelsman­n Stiftung hervorgeht, betreute in NRW zum Stichtag 1. März 2017 rechnerisc­h eine Erzieherin 8,9 Kindergart­enkinder – fünf Jahre zuvor waren es 9,8 ganztagsbe­treute Über-Dreijährig­e. Zum Vergleich: Die meisten Kindergart­enkinder müssen Erzieher in Mecklenbur­g-Vorpommern betreuen, nämlich 13,4. Die beste Relation hat Baden-Württember­g mit 7,1 Kindern pro Person. In den Krippen für Unter-Dreijährig­e liegt der Personalsc­hlüssel in NRW dagegen konstant bei 1 zu 3,7 Kindern. Nach Empfehlung­en der Bertelsman­n-Stiftung sollten es aber nicht mehr als 7,5 Kinder sein. Für einen optimalen Personalsc­hlüssel seien zusätzlich 15.536 Vollzeitkr­äfte erforderli­ch.

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