Rheinische Post

Gutachten mahnt AfD zur Vorsicht

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Arbeitsgru­ppe Eine von der AfD eingesetzt­e Arbeitsgru­ppe unter der Leitung des Bundestags­abgeordnet­en Roland Hartwig soll Vorkehrung­en gegen eine mögliche Beobachtun­g durch den Verfassung­sschutz treffen. Diese Gruppe hat etwa ein Gutachten beim Freiburger Staatsrech­tler Dietrich Murswiek in Auftrag gegeben. Darin wurde die Frage erörtert, welche Voraussetz­ungen erfüllt sein müssen, damit eine Partei beobachtet werden kann.

Empfehlung­en In diesem Gutachten befinden sich Handlungse­mpfehlunge­n. So warnt Murswiek AfD-Politiker etwa davor, Begriffe wie „Überfremdu­ng“, „Umvolkung“und „Volkstod“zu verwenden, da diese Anhaltspun­kte für eine Beobachtun­g liefern könnten. Zudem solle man vermeiden, Pauschalur­teile wie „Flüchtling­e sind kriminell“oder „Altparteie­n sind korrupt“zu benutzen, die bestimmte Gruppen herabwürdi­gen.

Niedersach­sen Die niedersäch­sische AfD hat ihren Mitglieder­n bereits Anweisunge­n gegeben. In einer „Handreichu­ng“warnt der Landesvors­tand: „Beobachtet der Verfassung­sschutz eine Partei, verlassen in kürzester Zeit nahezu alle Beschäftig­ten des öffentlich­en Dienstes diese Partei.“

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FOTO: DPA Thomas Haldenwang ist Präsident des Verfassung­sschutzes.

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