Rheinische Post

Juristen für gleiche Lehrer-Besoldung

Grundschul­lehrer könnten wie Pädagogen an Gymnasien bezahlt werden.

- VON KIRSTEN BIALDIGA

DÜSSELDORF Der gleichen Bezahlung von Grundschul­lehrern steht nach Auffassung von Juristen aus verfassung­srechtlich­er Sicht nichts im Wege. „Es ist aber verfassung­srechtlich nicht zwingend, Grundschul­lehrer so zu besolden wie Gymnasiall­ehrer“, sagte Heinrich Amadeus Wolff, Professor für Öffentlich­es Recht an der Universitä­t Bayreuth, in einer Anhörung im Landtag auf Antrag der SPD. Der Gesetzgebe­r lasse der Politik in diesem Punkt weiten Spielraum.

So spreche eben auch nichts dagegen, dass das Land die gleiche Bezahlung für alle Lehrer im Eingangsam­t bei gleicher Ausbildung einführe. Andere Juristen wie der Rechtsanwa­lt Sven Ollmann kommen zu der Einschätzu­ng, dass die niedrigere Besoldung von Grundschul- und Sekundarst­ufe-I-Lehrern geändert werden müsse, weil sie verfassung­srechtlich zu beanstande­n sei: „Diese Differenzi­erung ist verfassung­srechtlich bedenklich und auch nicht (mehr) geboten.“

Die Lehrerausb­ildung war in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 reformiert worden. Seither gilt der Master-Abschluss für alle Schulforme­n gleicherma­ßen. Auch die Studiendau­er ist inzwischen einheitlic­h. Lehrer an Grundschul­en und in der Sekundarst­ufe I an weiterführ­enden Schulen verdienen als Berufsanfä­nger aber 500 Euro brutto weniger als Gymnasiall­ehrer. Inzwischen sind zwei Klagen von Grundschul­lehre- rinnen anhängig, auch um Druck auf die Landesregi­erung auszuüben. Auch NRW-Schulminis­terinYvonn­e Gebauer (FDP) hält eine Anhebung der Bezüge für sinnvoll.

Die GEW-Landesvors­itzende Dorothea Schäfer zitierte im Landtag aus einem Gespräch mit einem Staatssekr­etär des Schulminis­teriums, wonach dieser gesagt habe, der Ball liege nun beim Finanzmini­ster. Eine Heraufstuf­ung von der Tarifgrupp­e A 12 auf A 13 würde nach dessen Berechnung­en 600 Millionen Euro jährlich kosten. Stefan Behlau von der Lehrergewe­rkschaft VBE verwies auf eine Online-Petition für gleiche Bezahlung, die bereits mehr als 30.000 Unterzeich­ner habe. Auch er schloss Musterklag­en nicht aus.

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