Der Mammutprozess geht weiter
Die strafrechtliche Aufarbeitung der Duisburger Loveparade-Katastrophe wird nun doch fortgesetzt. Drei Angeklagte stimmten einem vorläufigen Verfahrensende nicht zu. Sie wollen keine Einstellung unter Auflagen.
DUISBURG/DÜSSELDORF Stefan S. dreht Däumchen, während sein Rechtsbeistand erklärt, wieso sein Mandant gegen die Einstellung des Verfahrens ist. Die Hürde sei zu hoch, sagt der Jurist. Das käme einer Selbstunterwerfung gleich. S. ist damit der dritte Angeklagte und Lopavent-Mitarbeiter, der am Dienstag den Vorschlag der sechsten großen Strafkammer des Duisburger Landgerichts abgelehnt hat.
Damit steht fest: Der Mammutprozess wird auch nach dem 100. Hauptverhandlungstag fortgesetzt, aber voraussichtlich nur noch mit drei Angeklagten. Denn gegen die sieben anderen Beschuldigten soll das Verfahren wegen geringer Schuld und ohne Auflagen eingestellt werden. Ob das Gericht den Prozess aber tatsächlich nur noch gegen die drei Lopavent-Mitarbeiter fortsetzt, entscheidet sich frühestens am heutigen Mittwoch. DerVorsitzende Richter Mario Plein kündigte an, darüber so schnell wie möglich entscheiden zu wollen.
Auch die Duisburger Staatsanwaltschaft hatte keine Einwände gegen den Vorschlag des Gerichts gehabt. Eine Einstellung sei rechtlich vertretbar. „Wir haben uns die Entscheidung angesichts des andauernden Leids der Angehörigen und Verletzten nicht leicht gemacht“, sagte eine Sprecherin der Duisburger Anklagebehörde.
Das Gericht hatte im Januar nach einem Gespräch mit allen Verfahrensbeteiligten darauf gedrängt, den Strafprozess zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe vorläufig zu beenden. Die Begründung lautete: Nach dem bisherigen Verlauf sei die individuelle Schuld der Angeklagten als gering oder al- lenfalls mittelschwer anzusehen. „Es gibt ganz viele Schuldige“, hatte Plein gesagt – es dürfte sich „um ein multikausales Geschehen gehandelt haben“.
Auf der Loveparade waren am 24. Juli 2010 in Duisburg infolge einer Massenpanik 21 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 650 wurden zum Teil schwer verletzt. Viele leiden bis heute unter den Folgen. Den zehn Angeklagten, darunter sechs städtische Mitarbei- ter und vier des Veranstalters Lopavent, war unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen worden.
Prozessbeobachter halten es aber nicht für gänzlich ausgeschlossen, dass das Verfahren nicht doch frühzeitig eingestellt wird. „Die drei Angeklagten, die nicht zugestimmt haben, pokern meiner Meinung nach nur. Die wollen wahrscheinlich nur bessere Konditionen rausholen“, sagte eine am Verfahren beteiligte Person. „Sie dürften kein großes In- teresse an einer langen Fortsetzung haben, weil auch deren Anwaltskosten nicht unerheblich steigen. Darum bin ich mir ziemlich sicher, dass man noch eine Einigung hinter den Kulissen erzielen kann.“
Anders als die sieben Beschuldigten, die der Verfahrenseinstellung zugestimmt hatten, sollen die drei Lopavent-Mitarbeiter eine Geldauflage von jeweils etwa 10.000 Euro zahlen. Diesen Betrag hält die Staatsanwaltschaft für angemes-
sen, da sie den drei Beschuldigten ein hypothetischesVerschulden bekundete. Demnach hätten sie am Veranstaltungstag noch eingreifen können – um Schlimmeres zu verhindern. Das sehen ihre Anwälte anders und fordern Freisprüche.„Mein Mandant verzichtet nicht auf sein Recht, freigesprochen zu werden“, erklärte eine Anwältin.
Den Hinterbliebenen gehe es angesichts der Diskussionen um eine Einstellung des Verfahrens noch schlechter als ohnehin schon, sagte der Düsseldorfer Opferanwalt und Vertreter der Nebenklage, Julius Reiter. „Für unsere Mandanten ist es zum Teil schwer zu verstehen, dass so ein Prozess ohne Urteil eingestellt werden kann“, sagte Reiter. Dennoch sei der Vorschlag des Gerichts nachvollziehbar. Es sei insgesamt schwer zu differenzieren, welchen Angeklagten eine geringe und wen eine mittlere Schuld treffe. Nun, da dasVerfahren weitergeführt werde, sei das Gericht gefordert, innerhalb der verbleibenden Zeit weiter aufzuklären, so Reiter. Diese Zeit endet am 28. Juli 2020. Dann tritt die Verjährung ein.