Rheinische Post

Aktivistin „Eule“bringt Justiz an Grenzen

Die Frau hat im Hambacher Forst Polizisten attackiert. Ihren Namen nennt sie nicht. Nun wird verhandelt.

- VON CHRISTOPH PAULI

KERPEN Seit September sitzt eine junge Umweltakti­vistin wegen ihres massiven Widerstand­es gegen Polizisten bei den Räumungen im Hambacher Forst in U-Haft. Seitdem weigert sie sich, ihren Namen preiszugeb­en. Eine Ärztin musste im Prozess ihr Alter schätzen. Laut Polizeiber­icht war die Frau nicht kooperativ, als das Höheninter­ventionste­am der Polizei sie auf einen Hubwagen zerrte. Sie trat um sich, deswegen fixierten ihr die Beamten die Handgelenk­e.

Auch am Boden blieb sie krawallig, verfehlte mit ihren Stiefeln nur knapp das Gesicht einer jungen Polizistin und traf einen Kollegen in der Kniekehle. So steht es in der Anklage, die Staatsanwä­ltin Julia Göbbels vor der Jugendstra­fkammer des Kerpener Amtsgerich­ts vortrug.

Der Vorwurf: tätlicher Angriff auf Vollstreck­ungsbeamte und versuchte gefährlich­e Körperverl­etzung. „Eule“wurde in Handschell­en vorgeführt, sie sitzt seit der Festnahme im Herbst in Untersuchu­ngshaft. Die Tatvorwürf­e wären wohl noch kein Haftgrund, aber weil „Eule“eben nur ein Pseudonym ist und die wahren Personalie­n der jungen Frau schleierha­ft sind, blieb „Eule“wegen Fluchtgefa­hr im Gefängnis.

Geführt wird sie bei der Justiz seit jenen Tagen als „UP 8 aus Aachen“. Die Angeklagte wollte die „unbekannte Person“auch in ihrer Verhandlun­g bleiben.„Eule“wollte sich im Prozess weder zu ihren Personalie­n noch zum Sachverhal­t äußern.

Wer und wie alt ist „UP 8“? Eine Rechtsmedi­zinerin soll das Rätsel zumindest teilweise lösen. In ihrem Gutachten erwähnte die Ärztin eine psychische­Vorerkrank­ung – eine „Essstörung“. Die Angeklagte habe im Arztgesprä­ch erwähnt, dass sie regelmäßig Alkohol trinke und„alle Drogen konsumiere, an die sie rankomme“. Nach einer körperlich­en, einer zahnärztli­chen und ei- ner Untersuchu­ng des Skeletts legte sich die Gutachteri­n – ein bisschen – fest: „Die Angeklagte ist mindestens 18 Jahre alt und zu 79,8 Prozent älter als 21 Jahre.“Das ist die Altersgren­ze, um das Erwachsene­nstrafrech­t anzuwenden.

Der Anwalt der jungen Frau, Christian Mertens, forderte die Aufhebung von „Eules“Haftbefehl. Die Vorwürfe hätten sich nach der widersprüc­hlichen Beweisaufn­ahme nicht bestätigt. Mit seinem Antrag überzeugte der Jurist aber weder die Staatsanwä­ltin noch die Kammer. So wird das Verfahren am 18. Februar fortgesetz­t, „Eule“bleibt in Untersuchu­ngshaft.

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