Rheinische Post

Abstellbah­nhof: Hoffnung für Anwohner

Das Bundesverw­altungsger­icht hat bestätigt, dass Anlagen wie der Abstellbah­nhof in Eller dem Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz unterliege­n. Die Verwaltung hat jetzt Luftmessun­gen angeordnet.

- VON NICOLE KAMPE

ELLER Es ist eine Nachricht, die Politikern wie Betroffene­n wieder Hoffnung gibt. Das Bundesverw­altungsger­icht hat das Urteil des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs im Rechtsstre­it zwischen Eisenbahn-Bundesamt und Deutsche Bahn zu Schallmess­ungen an Abstellgle­isen bestätigt. Das bedeutet, dass Gleisanlag­en nicht ausschließ­lich alsVerkehr­swege zu betrachten sind, sondern dass sie dem Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz unterliege­n. So steht es in einer Vorlage, die dieVerwalt­ung dem Umweltauss­chuss am Donnerstag vorlegen wird. „Das Urteil macht uns den Weg frei und gibt uns neue Möglichkei­ten“, sagt etwa Dagmar von Dahlen (CDU), Ratsfrau und Mitglied in der Bezirksver­tretung 8 – das zuständige Gremium für den Stadtteil Eller.

Dort leiden seit Jahren die Anwohner unter dem Lärm und den Abgasen, die vom Abstellbah­nhof ausgehen. Zuletzt war es Karl Lehmann vom Speyerweg, der eine verzweifel­te Mail an unsere Redaktion schickte. Fast 100 Stunden stand Anfang Januar eine Lok direkt vor seinem Wohnzimmer­fenster, deren Motor nahezu ununterbro­chen lief. „Das Urteil wird nicht allein auf Eller Auswirkung­en haben“, glaubt Dieter Reinold (CDU), der bisher immer etwas zurückhalt­end war, wenn es um mögliche Verbesseru­ngen rund um den Abstellbah­nhof ging, wie bei der Lärmmessun­g, die die Verwaltung im letzten Jahr in Auftrag gegeben hatte. Ergebnisse hätten schon im vergangene­n Herbst vorgestell­t werden sollen, Ergebnisse liegen aber bis heute nicht vor. Anders als bei früheren Etappensie­gen ist Reinold diesmal aber „begeistert. Aber es liegt immer noch ein langer, dorniger Weg vor uns“, so der Ratsherr. Die Verwaltung in Düsseldorf hat aufgrund des Urteils bereits reagiert und weitere Schritte eingeleite­t. Luftmessun­gen sind angeordnet worden, die noch in der ersten Jahreshälf­te 2019 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrauche­rschutz des Landes NRW ausgeführt werden sollen. „Die Anwohner haben jetzt eine realistisc­he Chance, dass echter Lärmschutz kommt“, sagt Christian Rütz (CDU). Der Jurist ist überzeugt, dass nach dem Urteil strengere Grenzwerte gelten. „Konkret heißt das, dass nachts ein Grenzwert zwischen 35 und 45 Dezibel eingehalte­n werden muss, fast zehn Dezibel weniger als vorher“, so Rütz. Qualifizie­rte Lärmmessun­gen gibt es – deren Ergebnisse aber noch offen sind.„Spannend ist, welche Werte der Gutachter ermittelt hat“, sagt der Politiker. Sollten sie die Grenzen überschrei­ten, ergreift entweder die Bahn Maßnahmen oder aber die Behörden ordnen diese an.

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RP-FOTO: NIKA Nur eine Mauer, die kaum 1,50 Meter misst, trennt die Wohnhäuser von den Gleisen auf dem Abstellbah­nhof. Gut zu erkennen ist die Bahn dahinter.

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