Abstellbahnhof: Hoffnung für Anwohner
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass Anlagen wie der Abstellbahnhof in Eller dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. Die Verwaltung hat jetzt Luftmessungen angeordnet.
ELLER Es ist eine Nachricht, die Politikern wie Betroffenen wieder Hoffnung gibt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Rechtsstreit zwischen Eisenbahn-Bundesamt und Deutsche Bahn zu Schallmessungen an Abstellgleisen bestätigt. Das bedeutet, dass Gleisanlagen nicht ausschließlich alsVerkehrswege zu betrachten sind, sondern dass sie dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. So steht es in einer Vorlage, die dieVerwaltung dem Umweltausschuss am Donnerstag vorlegen wird. „Das Urteil macht uns den Weg frei und gibt uns neue Möglichkeiten“, sagt etwa Dagmar von Dahlen (CDU), Ratsfrau und Mitglied in der Bezirksvertretung 8 – das zuständige Gremium für den Stadtteil Eller.
Dort leiden seit Jahren die Anwohner unter dem Lärm und den Abgasen, die vom Abstellbahnhof ausgehen. Zuletzt war es Karl Lehmann vom Speyerweg, der eine verzweifelte Mail an unsere Redaktion schickte. Fast 100 Stunden stand Anfang Januar eine Lok direkt vor seinem Wohnzimmerfenster, deren Motor nahezu ununterbrochen lief. „Das Urteil wird nicht allein auf Eller Auswirkungen haben“, glaubt Dieter Reinold (CDU), der bisher immer etwas zurückhaltend war, wenn es um mögliche Verbesserungen rund um den Abstellbahnhof ging, wie bei der Lärmmessung, die die Verwaltung im letzten Jahr in Auftrag gegeben hatte. Ergebnisse hätten schon im vergangenen Herbst vorgestellt werden sollen, Ergebnisse liegen aber bis heute nicht vor. Anders als bei früheren Etappensiegen ist Reinold diesmal aber „begeistert. Aber es liegt immer noch ein langer, dorniger Weg vor uns“, so der Ratsherr. Die Verwaltung in Düsseldorf hat aufgrund des Urteils bereits reagiert und weitere Schritte eingeleitet. Luftmessungen sind angeordnet worden, die noch in der ersten Jahreshälfte 2019 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW ausgeführt werden sollen. „Die Anwohner haben jetzt eine realistische Chance, dass echter Lärmschutz kommt“, sagt Christian Rütz (CDU). Der Jurist ist überzeugt, dass nach dem Urteil strengere Grenzwerte gelten. „Konkret heißt das, dass nachts ein Grenzwert zwischen 35 und 45 Dezibel eingehalten werden muss, fast zehn Dezibel weniger als vorher“, so Rütz. Qualifizierte Lärmmessungen gibt es – deren Ergebnisse aber noch offen sind.„Spannend ist, welche Werte der Gutachter ermittelt hat“, sagt der Politiker. Sollten sie die Grenzen überschreiten, ergreift entweder die Bahn Maßnahmen oder aber die Behörden ordnen diese an.