Rheinische Post

Verbot der KurdenDemo im Jahr 2018 war rechtswidr­ig

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(dpa) Die Polizei hat eine Demonstrat­ion von Kurden im vergangene­n Jahr rechtswidr­ig verboten. Das hat das Verwaltung­sgericht entschiede­n. Das Demokratis­che Gesellscha­ftszentrum der Kurden hatte am 24. Februar 2018 unter dem Motto „Gegen den Krieg in Afrin“gegen denVormars­ch des türkischen Militärs auf die syrische Stadt Afrin demonstrie­ren wollen. Das Gericht bezweifelt­e die Darstellun­g der Polizei, der Veranstalt­er sei Teil der verbotenen PKK und es sei früher zum Zeigen verbotener Fahnen gekommen. Außerdem habe die Polizei mildere Mittel wie etwa Auflagen nicht geprüft.

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