Verbot der KurdenDemo im Jahr 2018 war rechtswidrig
(dpa) Die Polizei hat eine Demonstration von Kurden im vergangenen Jahr rechtswidrig verboten. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Das Demokratische Gesellschaftszentrum der Kurden hatte am 24. Februar 2018 unter dem Motto „Gegen den Krieg in Afrin“gegen denVormarsch des türkischen Militärs auf die syrische Stadt Afrin demonstrieren wollen. Das Gericht bezweifelte die Darstellung der Polizei, der Veranstalter sei Teil der verbotenen PKK und es sei früher zum Zeigen verbotener Fahnen gekommen. Außerdem habe die Polizei mildere Mittel wie etwa Auflagen nicht geprüft.