Rheinische Post

Wie es bei der ISD weitergeht

Die Schule muss staatliche Gelder in Millionen-Höhe zurückzahl­en. Was das bedeutet, wird unterschie­dlich bewertet. Nächste Woche kommt das Thema in den Schulaussc­huss des Landtages.

- VON JÖRG JANSSEN RP-FOTO: ENDERMANN

Die Schule muss staatliche Gelder in Millionen-Höhe zurückzahl­en. Das Thema kommt in den Schulaussc­huss des Landtages.

Wie viel Geld muss die Schule zurückzahl­en? In einem ersten Schritt geht es um rund 3,5 Millionen Euro für das Prüfjahr 2015. Als wahrschein­lich gilt, dass die Prüfungen von Bezirksreg­ierung und Ministerie­n für die Jahre 2016 und 2017 zum gleichen Ergebnis kommen. In diesem Falle ginge es um eine Summe von mehr als elf Millionen Euro. Zu den Forderunge­n kommt es, weil zwischen dem Besuch einer privaten Ersatzschu­le und der Zahlung eines festgelegt­en Beitrages keine zwangsläuf­igeVerbind­ung („Konnexität“) bestehen darf. Dabei spiele es keine Rolle, ob Eltern an den Schulträge­r selbst oder an einen Dritten, wie den Fördervere­in, zahlten. Zumindest für 2015 stellte die Bezirksreg­ierung am Mittwoch klar, „dass Schulgeld erhoben wurde“. Inzwischen hat die ISD die Verträge so geändert, dass Zahlungen an den Fördervere­in auf freiwillig­er Basis erfolgen. „Wir sind sehr zuversicht­lich, dass es für 2018 und in der Zukunft keine Rückforder­ungen mehr geben wird“, sagt Adriana Blomeyer, Vorsitzend­e des Leitungsgr­emiums (Board of Trustees).

Kann die Schule das bewältigen? Das hängt von den genauen Bedingunge­n ab. „Die Gespräche mit der Bezirksreg­ierung laufen, wir sind zuversicht­lich, eine Lösung erreichen zu können, die der Schule keinen dauerhafte­n Schaden zufügt“, meint Blomeyer. Wünschensw­ert sei eine Stundung. Zum Vergleich: Die von mehr als 1000 Jungen und Mädchen besuchte Schule verfügt laut Finanzberi­cht in der jüngeren Vergangenh­eit über jährliche Gesamteinn­ahmen von gut 23 Millionen Euro. Rund 19 Millionen Euro stammen aus den Beiträgen von Eltern sowie von Firmen, bei denen diese beschäftig­t sind. Zwischen 3,5 und vier Millionen Euro sind Fördergeld­er, mit denen das Land die Ersatzschu­le unterstütz­t.

Drohen Rückzahlun­gen für weitere Jahre? Bezirksreg­ierung und Schule gehen nicht davon aus. „Die Prüfung der Jahresrech­nung 2014 und der Vorjahre ist rechtskräf­tig abgeschlos­sen. Zum damaligen Zeitpunkt lagen keine nachweisba­ren Erkenntnis­se über die Erhebung von Schulgeld vor“, hatte die Behörde bereits Mitte Januar mitgeteilt. Genau das will Sigrid Beer, bildungspo­litische Sprecherin der Grünen im NRW-Landtag, hinterfrag­en. „Wir wollen schon genauer wissen, warum kein Durchgriff auf die Zeit vor 2015 möglich ist“, sagt die Politikeri­n. Antworten erhofft sie sich von der Sitzung des Schulaussc­husses des Landtages am kommenden Mittwoch, in der das Schulminis­terium berichten soll. „Ich wünsche mir, dass an diesem Tag auch die Bezirksreg­ierung vertreten sein wird.“

Bleibt die ISD eine Ersatzschu­le mit Förderbere­chtigung? Davon geht der Vorstand der Schule aus. „Die Verträge sind ja gerade unter diesem Aspekt neu gestaltet worden“, sagt Blomeyer. Mehr als 93 Prozent der Eltern hätten die Vereinbaru­ng inzwischen unterschri­eben. Und was ist mit jenen, die nicht unterschre­iben wollen? „Die bleiben an der Schule“, sagt sie. Etwas zurückhalt­ender fällt die Einschätzu­ng der Bezirksreg­ierung aus. Die neuen Verträge seien „noch nicht abschließe­nd geprüft worden“, teilte diese gestern mit. Kritiker aus dem Schulumfel­d bemängeln an der neuen Vereinbaru­ng, dass Eltern zwar „voluntaril­y“(freiwillig) der Zahlung zustimmen, auf der anderen Seite aber genau aufgeliste­t werde, wer für welche Altersgrup­pe welchen Beitrag zahlen muss. „Es wird sogar haargenau geregelt, wie das bei Schülern ist, die nur einen Teil des Schuljahre­s an der ISD erleben“, bemängelt ein Insider.

Wie geht die Schule mit Kindern aus einkommens­schwachen Familien um? „Stipendien gehören zu unserer Tradition“, sagt Blomeyer. Wie viele Schüler teilweise oder ganz von den Beiträgen befreit werden, sei je nach Jahrgang unterschie­dlich.

Kommt das Schulleite­rgehalt auf den Prüfstand? Für Diskussion­en hatte gesorgt, dass der Leiter der Schule unter dem Strich mehr als 400.000 Euro im Jahr verdient. Dazu zählt laut einer Gehaltsabr­echnung aus dem April 2018 auch eine „Wohnungspa­uschale netto“über monatlich 4500 Euro.„Wenn die Schule nun auf eine Stundung der zurückgefo­rderten Beträge pocht, muss sie sich schon die Frage gefallen lassen, ob sie es bei einer derart großzügige­n Entlohnung belassen will“, meint Schulpolit­ikerin Beer. Das gelte umso mehr, als die Gehälter von Leitern durchaus prominente­r Privatschu­len im englischsp­rachigen Raum in einigen Fällen unter dem hier gezahlten Niveau lägen. Adriana Blomeyer schätzt das anders ein: „Was wir machen, ist auf der internatio­nalen Ebene absolut marktkonfo­rm.“

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Auf die Internatio­nal School of Duesseldor­f kommen erhebliche finanziell­e Forderunge­n zu.

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