Wie es bei der ISD weitergeht
Die Schule muss staatliche Gelder in Millionen-Höhe zurückzahlen. Was das bedeutet, wird unterschiedlich bewertet. Nächste Woche kommt das Thema in den Schulausschuss des Landtages.
Die Schule muss staatliche Gelder in Millionen-Höhe zurückzahlen. Das Thema kommt in den Schulausschuss des Landtages.
Wie viel Geld muss die Schule zurückzahlen? In einem ersten Schritt geht es um rund 3,5 Millionen Euro für das Prüfjahr 2015. Als wahrscheinlich gilt, dass die Prüfungen von Bezirksregierung und Ministerien für die Jahre 2016 und 2017 zum gleichen Ergebnis kommen. In diesem Falle ginge es um eine Summe von mehr als elf Millionen Euro. Zu den Forderungen kommt es, weil zwischen dem Besuch einer privaten Ersatzschule und der Zahlung eines festgelegten Beitrages keine zwangsläufigeVerbindung („Konnexität“) bestehen darf. Dabei spiele es keine Rolle, ob Eltern an den Schulträger selbst oder an einen Dritten, wie den Förderverein, zahlten. Zumindest für 2015 stellte die Bezirksregierung am Mittwoch klar, „dass Schulgeld erhoben wurde“. Inzwischen hat die ISD die Verträge so geändert, dass Zahlungen an den Förderverein auf freiwilliger Basis erfolgen. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass es für 2018 und in der Zukunft keine Rückforderungen mehr geben wird“, sagt Adriana Blomeyer, Vorsitzende des Leitungsgremiums (Board of Trustees).
Kann die Schule das bewältigen? Das hängt von den genauen Bedingungen ab. „Die Gespräche mit der Bezirksregierung laufen, wir sind zuversichtlich, eine Lösung erreichen zu können, die der Schule keinen dauerhaften Schaden zufügt“, meint Blomeyer. Wünschenswert sei eine Stundung. Zum Vergleich: Die von mehr als 1000 Jungen und Mädchen besuchte Schule verfügt laut Finanzbericht in der jüngeren Vergangenheit über jährliche Gesamteinnahmen von gut 23 Millionen Euro. Rund 19 Millionen Euro stammen aus den Beiträgen von Eltern sowie von Firmen, bei denen diese beschäftigt sind. Zwischen 3,5 und vier Millionen Euro sind Fördergelder, mit denen das Land die Ersatzschule unterstützt.
Drohen Rückzahlungen für weitere Jahre? Bezirksregierung und Schule gehen nicht davon aus. „Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 und der Vorjahre ist rechtskräftig abgeschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt lagen keine nachweisbaren Erkenntnisse über die Erhebung von Schulgeld vor“, hatte die Behörde bereits Mitte Januar mitgeteilt. Genau das will Sigrid Beer, bildungspolitische Sprecherin der Grünen im NRW-Landtag, hinterfragen. „Wir wollen schon genauer wissen, warum kein Durchgriff auf die Zeit vor 2015 möglich ist“, sagt die Politikerin. Antworten erhofft sie sich von der Sitzung des Schulausschusses des Landtages am kommenden Mittwoch, in der das Schulministerium berichten soll. „Ich wünsche mir, dass an diesem Tag auch die Bezirksregierung vertreten sein wird.“
Bleibt die ISD eine Ersatzschule mit Förderberechtigung? Davon geht der Vorstand der Schule aus. „Die Verträge sind ja gerade unter diesem Aspekt neu gestaltet worden“, sagt Blomeyer. Mehr als 93 Prozent der Eltern hätten die Vereinbarung inzwischen unterschrieben. Und was ist mit jenen, die nicht unterschreiben wollen? „Die bleiben an der Schule“, sagt sie. Etwas zurückhaltender fällt die Einschätzung der Bezirksregierung aus. Die neuen Verträge seien „noch nicht abschließend geprüft worden“, teilte diese gestern mit. Kritiker aus dem Schulumfeld bemängeln an der neuen Vereinbarung, dass Eltern zwar „voluntarily“(freiwillig) der Zahlung zustimmen, auf der anderen Seite aber genau aufgelistet werde, wer für welche Altersgruppe welchen Beitrag zahlen muss. „Es wird sogar haargenau geregelt, wie das bei Schülern ist, die nur einen Teil des Schuljahres an der ISD erleben“, bemängelt ein Insider.
Wie geht die Schule mit Kindern aus einkommensschwachen Familien um? „Stipendien gehören zu unserer Tradition“, sagt Blomeyer. Wie viele Schüler teilweise oder ganz von den Beiträgen befreit werden, sei je nach Jahrgang unterschiedlich.
Kommt das Schulleitergehalt auf den Prüfstand? Für Diskussionen hatte gesorgt, dass der Leiter der Schule unter dem Strich mehr als 400.000 Euro im Jahr verdient. Dazu zählt laut einer Gehaltsabrechnung aus dem April 2018 auch eine „Wohnungspauschale netto“über monatlich 4500 Euro.„Wenn die Schule nun auf eine Stundung der zurückgeforderten Beträge pocht, muss sie sich schon die Frage gefallen lassen, ob sie es bei einer derart großzügigen Entlohnung belassen will“, meint Schulpolitikerin Beer. Das gelte umso mehr, als die Gehälter von Leitern durchaus prominenter Privatschulen im englischsprachigen Raum in einigen Fällen unter dem hier gezahlten Niveau lägen. Adriana Blomeyer schätzt das anders ein: „Was wir machen, ist auf der internationalen Ebene absolut marktkonform.“