BGH stärkt Mieter bei Heizkosten-Abrechnung
KARLSRUHE (dpa) Mieter haben Anspruch auf eine Abrechnung ihrer Heizkosten nach dem korrekten Verteilungsschlüssel. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun klar (Az. VIII ZR 113/17). Geklagt hatte ein Mieter, dem die Heizkosten je zur Hälfte nach Wohnfläche und nach gemessenem Verbrauch abgerechnet wurden. Das Frankfurter Landgericht vertrat zunchst die Ansicht, dass offen bleiben könne, ob dafür die Voraussetzungen vorliegen. Die Richter verwiesen den Mann auf das sogenannte Kürzungsrecht: Demnach kann dieser seinen Kostenanteil um 15 Prozent kürzen, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird. Dies gelte auch bei falschen Abrechnungen. Das sieht der BGH anders: Laut Urteil hat der Mann Anspruch auf Änderung eines falschen Verteilungsschlüssels. Die Verordnung verpflichte keinen Mieter, auf weitere fehlerhafte Abrechnungen zu warten, um dann gegebenenfalls seinen Anteil zu kürzen, hieß es.