Darf man anderen einen Parkplatz freihalten?
Abstand Einen gesetzlich geregelten Rangierabstand zum Vorder- oder Hintermann gibt es beim Parken laut ADAC nicht. Einen halben Meter auf beiden Seiten sollte man aber zugestehen. Reservierung Das Freihalten eines Parkplatzes ist verboten. Das könnte als Nötigung ausgelegt werden und damit sogar eine Straftat sein.