Münster macht das Licht aus: AfD erhält Recht
MÜNSTER (epd) Die AfD hat erfolgreich gegen dieVerdunklungsaktion der Stadt Münster geklagt. Das Abschalten der Außenbeleuchtung des Rathauses während des AfD-Neujahrsempfangs im Februar 2017 war rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Münster am Freitag urteilte. Die Veränderung abweichend von der üblichen Beleuchtung verstoße gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot. Das sei nicht zulässig, da in die politische Willensbildung des Volkes eingegriffen werde (Az.: 1 K 3306/17). Gegen die Veranstaltung des AfD-Kreisverbandes hatten zahlreiche Menschen demonstriert.