Rheinische Post

Was sich mit dem Digitalpak­t ändern soll

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Grundgeset­z Eine Reform des Verfassung­sartikels 104c würde es dem Bund ermögliche­n, Geld nicht nur an finanzschw­ache Kommunen zu geben.

Alternativ­e Gegner der Grundgeset­zänderung verweisen auf Artikel 91c, der es Bund und Ländern bei der Errichtung informatio­nstechnisc­her Systeme erlaubt zusammenzu­arbeiten.

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