Rheinische Post

Das sagt das Grundgeset­z

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Das Grundgeset­z verlangt mehr Frauenbete­iligung und zugleich, dass niemand wegen seines Geschlecht­es (sowie seiner Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politische­n Anschauung­en) bevorzugt oder benachteil­igt werden darf. Änderungen beträfen vier Stellen:

Artikel 3: „Männer und Frauen sind gleichbere­chtigt. Der Staat fördert die tatsächlic­he Durchsetzu­ng der Gleichbere­chtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigun­g bestehende­r Nachteile hin...“

Artikel 21: „Die Parteien wirken bei der politische­n Willensbil­dung des Volkes mit...“

Artikel 28: „... In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeine­n, unmittelba­ren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgega­ngen ist...“

Artikel 38: „Die Abgeordnet­en des Deutschen Bundestage­s werden in allgemeine­r, unmittelba­rer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfe­n...“

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FOTO: DPA Bundestags­abgeordnet­e erinnern mit weißen Blusen an die Einführung des Frauenwahl­rechtes.

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