Das sagt das Grundgesetz
Das Grundgesetz verlangt mehr Frauenbeteiligung und zugleich, dass niemand wegen seines Geschlechtes (sowie seiner Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen) bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Änderungen beträfen vier Stellen:
Artikel 3: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin...“
Artikel 21: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit...“
Artikel 28: „... In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist...“
Artikel 38: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen...“