Kinderärzte freigesprochen
Im Prozess um den Tod eines siebenjährigen Patienten im EVK sind die beiden angeklagten Ärzte freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft will jetzt gegen die Chirurgie-Abteilung der Klinik ermitteln.
Im Prozess um den Tod eines siebenjährigen Patienten im EVK sind die beiden angeklagten Ärzte freigesprochen worden.
Der tragische Tod eines siebenjährigen Jungen, der nach Darmverschluss und trotz mehrstündigen Aufenthalts im Oktober 2016 im Evangelischen Krankenhaus (EVK) gestorben war, ist weiterhin ungesühnt. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Oberarzt (64) der dortigen Kinderabteilung sowie gegen dessen damalige Assistenzärztin (31) erhoben, weil beide es damals unterlassen hätten, die dringend nötige Operation bei dem kleinen Patienten anzuordnen.
Beim Prozess vor dem Amtsgericht kam heraus: Mit diesem Ärzte-Duo saßen die Falschen auf der Anklagebank. Nicht sie hätten den Eingriff bei dem lebensbedrohlich erkrankten Jungen durchführen müssen, sondern die chirurgische Abteilung im EVK. Die Angeklagten wurden übereinstimmend freigesprochen. Jetzt will der Staatsanwalt die Ermittlungen gegen die damalige Chirurgie-Abteilung wie- der aufnehmen.
Vor einigen Tagen hätte der kleine Junge seinen Geburtstag feiern können, er wäre zehn Jahre alt geworden. „Das hat alles wieder aufgewühlt“, erklärte Volker Schratzlseer als Anwalt der Familie, warum die Eltern völlig außerstande waren, an der Verhandlung teilzunehmen. „Es ist ja nicht nur der kleine Junge gestorben – die ganze Familie wurde zerstört“, so der Anwalt weiter. Eltern und Geschwister seien seit dem Tod des Siebenjährigen „lange in psychotherapeutischer Behandlung“gewesen – und bis heute nicht in der Lage, mit denVorkommnissen überhaupt fertig zu werden. Immerhin sei es„ein Unding bei einem solchen Krankheitsbild“, so der Famili- en-Anwalt, dass innerhalb der Klinik „stundenlangeVerzögerungen“aufgetreten seien – obwohl ein Gutachter nun befand,„hier kam es auf jede Minute an“. Für den Familienanwalt ist damit klar, die Zuständigkeitsfragen seien „in dieser Klinik nicht gut geregelt“. Fakt ist: Samstagmorgens gegen 6.30 Uhr war der besorgteVater damals mit seinem schon stark geschwächten Jungen im EVK angekommen, war aber weggeschickt worden zur Notfallambulanz in der Nähe und von dort nach etlichen Wartestunden wieder zurückgeschickt worden.
Erst mittags kam nach Röntgen und Ultraschall dann der Befund, dass der Junge an einem Darmverschluss litt. „Das ist eine Notfallsituation“, so ein medizinischer Gutachter im Prozess. Trotzdem kam es damals nicht zur dringend fälligen Operation. Gegen 18 Uhr klappte der Junge schließlich zusammen, ist anderthalb Stunden später trotz aller Rettungsversuche gestorben. Für den Sachverständigen war aber klar: Die hier angeklagten Kinder- ärzte trugen daran keine Schuld: „Das ist eine chirurgische Problematik!“Soll heißen: Die seit Mittag mit dem Fall des Siebenjährigen befassten Chirurgen der Klinik hätten die Not-Operation eigenständig veranlassen und vornehmen müssen.
Zwei damals in der Klinik tätige Chirurginnen haben nach diesem Gutachten im Prozess sofort jegliche Aussage verweigert. Und der Staatsanwalt will seine Ermittlungen gegen die Chirurgie-Abteilung wieder aufnehmen. Für die angeklagten Kinderärzte kam ihr Freispruch von jederVerantwortung für den Tod des Jungen wohl einer großen Erleichterung gleich. Familien-Anwalt Schratzlseer, der ebenfalls für diesen Freispruch plädiert hatte, sprach dagegen von einem„sehr traurigen Ergebnis“. Denn für die Angehörigen des kleinen Jungen bedeutet es, dass die Schuldigen am Tod des Schülers noch immer nicht gefunden, nicht abgeurteilt sind – und damit die juristische Aufarbeitung ihres Familien-Dramas demnächst wohl wieder von vorne losgeht.