Rheinische Post

Kartellamt straft Lesezirkel ab

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BONN/HAMBURG (dpa) Acht Unternehme­n, die als „Lesezirkel“Zeitschrif­ten vermieten, haben vom Bundeskart­ellamt Geldbußen von rund drei Millionen Euro aufgebrumm­t bekommen. Es seien verbotene Kundenabsp­rachen getroffen worden, teilte das Kartellamt mit. „Durch die Kundenauft­eilung wurde ein Preiswettb­ewerb zwischen den Lesezirkel-Anbietern vermieden“, sagte Kartellamt­schef Andreas Mundt. Gegenstand der Absprachen: Sollte ein Anbieter einen neuen Kunden bekommen, der zuvor bei einem anderen Anbieter war, sollte er einen Kunden abgeben.

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