Kartellamt straft Lesezirkel ab
BONN/HAMBURG (dpa) Acht Unternehmen, die als „Lesezirkel“Zeitschriften vermieten, haben vom Bundeskartellamt Geldbußen von rund drei Millionen Euro aufgebrummt bekommen. Es seien verbotene Kundenabsprachen getroffen worden, teilte das Kartellamt mit. „Durch die Kundenaufteilung wurde ein Preiswettbewerb zwischen den Lesezirkel-Anbietern vermieden“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Gegenstand der Absprachen: Sollte ein Anbieter einen neuen Kunden bekommen, der zuvor bei einem anderen Anbieter war, sollte er einen Kunden abgeben.